Coronavirus – Schweiz Partielle Maskenpflicht an kantonalen Schulen in Zug

SDA

11.8.2020 - 10:26

An den kantonalen Schulen im Kanton Zug wird es zum Schulbeginn ab nächster Woche eine partielle Maskenpflicht geben: Die Schülerinnen und Schüler müssen die Masken selber mitbringen. (Archivbild)
An den kantonalen Schulen im Kanton Zug wird es zum Schulbeginn ab nächster Woche eine partielle Maskenpflicht geben: Die Schülerinnen und Schüler müssen die Masken selber mitbringen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/DPA/Jonas Guettler

Im Kanton Zug sieht das Schutzkonzept gegen das Coronavirus zum Schulstart vom kommenden Montag eine partielle Maskenpflicht an den kantonalen Schulen vor. Alle Schulen mahnen Eltern und Schüler zur Einhaltung der Quarantänepflicht.

So müsse sich, wer aus einem Risikogebiet einreise, bei der Gesundheitsdirektion melden und deren Anweisungen befolgen, heisst es in den am Dienstag von der Direktion für Bildung und Kultur veröffentlichten Schutzkonzepten. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne würden so gut als möglich unterstützt. Grundsätzlich gebe es Präsenzunterricht, ein Recht auf Fernunterricht bestehe nicht.

Wo Masken Teil der Schutzkonzepte sind, müssen diese durch die Schülerinnen und Schüler selber mitgebracht werden, wie es weiter heisst. An den gemeindlichen Schulen gelte weiterhin, dass Erwachsene Abstand halten müssten, Schülerinnen und Schüler untereinander dagegen nicht. Entsprechend kämen dort grundsätzlich keine Masken zum Einsatz.

Der erste Schultag der Erstklässler und Kindergartenkinder werde «coronasicher» gestaltet, mit Abstand und Aufenthalt im Freien sowie ohne Durchmischung der Eltern verschiedener Schulklassen. Elternabende würden erst ab September stattfinden und unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durchgeführt.

Die kantonalen Berufsschulen und Mittelschulen planen gemäss der Mitteilung grundsätzlich Präsenzunterricht. Dabei werde möglichst mit Vollklassen unterrichtet. Aufgrund der älteren Schülerschaft unterscheide sich die epidemiologische Situation von jener der Gemeindeschulen. Die kantonalen Schulen würden daher je in Abhängigkeit ihrer pädagogischen und räumlichen Möglichkeiten über eine Maskenpflicht entscheiden.

Bei der beruflichen Grundausbildung unterscheide sich beispielsweise der Präsenzunterricht je nach Beruf sowohl in der Kohortengrösse als auch anhand der Vorgaben aus den Bildungsverordnungen. Je nachdem seien räumlich andere Settings notwendig beziehungsweise möglich. Über alle Schulen würden die Klassengrössen ebenso wie die Grössen der Schulzimmer variieren. Noch einmal eine andere Situation finde sich im Bereich der Weiterbildung. Dort könne Fernunterricht auch ohne Coronavirus ein Thema sein und fix zum Bildungsangebot gehören.

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