Für das Kantonsgericht Luzern gibt es keinen Zweifel daran, dass ein heute 51-jähriger Mann 2015 seinen Lebenspartner absichtlich mit Benzin übergossen und angezündet und damit lebensgefährlich verletzt hatte. Es hat die vierjährige Freiheitsstrafe, die das Kriminalgericht ausgesprochen hatte, bestätigt.
Keystone-SDA, rl, sda
06.08.2021, 10:21
SDA
Der Beschuldigte wurde vom Kantonsgericht der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass er in einem Akt tätiger Reue versucht habe, den Brand zu löschen und den Tod des Opfers zu verhindern.
Das am Freitag veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Der Beschuldigte, ein spanischer Staatsangehöriger, hatte einen Freispruch verlangt, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Alkohol und Streit
Direkte Zeugen des Vorfalls häuslicher Gewalt gibt es keine. Die Männer, die in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenlebten, gerieten alkoholisiert in Streit. Das Opfer wurde in der Folge durch brennendes Leichtbenzin lebensgefährlich verletzt.
Wie schon für das Kriminalgericht, so ist auch für das Kantonsgericht unbestritten, dass es sich nicht um einen Unfall handeln konnte, wie dies die Verteidigung geltend machte. Diese erklärte etwa, dem Beschuldigten sei das Flasche entglitten.
Grössere Menge verspritzt
Für das Gericht sprachen aber die Brandspuren in der Wohnung und die Art der Verletzungen gegen diese Version. Das Opfer sei nicht nur durch einzelne Spritzer brennbarer Flüssigkeit getroffen worden. Vielmehr habe der Beschuldigte seinen Partner bewusst mit einer grösseren Menge Flüssigkeit am Oberkörper angespritzt.
Darauf habe der Beschuldigte ein Zündholz entfacht und dieses gegen seinen damaligen Lebenspartner geworfen, hiess es um Urteil. Die Version der Verteidigung, brennende Kerzen hätten den Brand verursacht, stufte das Gericht als nicht stichhaltig ein.
Wie schon das Kriminalgericht, so hielt auch das Kantonsgericht dem Beschuldigten zu Gute, dass er – als er die Folgen seines Tuns erkannte – reuig versucht habe, das Feuer zu löschen. Der Beschuldigte zog sich dabei selbst Verletzungen zu.
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