Die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger (SVP). (Archivaufnahme)
Keystone
Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch nach zweiter Lesung mit 33 zu 19 Stimmen die Revision des Pensionskassengesetzes genehmigt. Vor der Abstimmung plädierten SVP- und FDP-Vertreter gegen die Vorlage, weil die Staatsangestellten bevorzugt würden.
Keystone-SDA, rl, sda
24.04.2024, 09:26
SDA
Ziel der Revision ist es, die Kasse für die Angestellten attraktiver zu machen und die Umverteilung von Jung zu Alt einzudämmen. Änderungsanträge gab es in der zweiten Lesung der Vorlage keine, diese ging diskussionslos über die Bühne.
Vor der Schlussabstimmung meldeten sich aber FDP und SVP zu Wort und warben für eine Ablehnung der Vorlage. Nathalie Hoffmann (FDP) sagte, der Landrat dürfe nicht vergessen, wer die Löhne des Staatssektors zahle. Deswegen sei es falsch, die Staatsangestellten gegenüber den Angestellten im privaten Sektor so stark zu bevorzugen.
Roland Blättler (SVP) kritisierte, dass die durch die Revision des Pensionskassengesetzes angestrebte höhere Arbeitgeberattraktivität zu einer steigenden Staatsquote führe. Die Wirtschaft müsse für die Angestellten attraktiv sein, nicht der Staat, denn die Wirtschaft erarbeite den Steuerfranken.
Für die Revision plädierten Mitte und Grüne/SP. Christof Gerig (Mitte) hob die Vorteile der Revision hervor. Seine Fraktion sei sich bewusst, dass die angestrebte Attraktivierung etwas koste.
Die Arbeitgeber sollen neu 56,4 statt 51 Prozent der Beiträge zahlen, die Angestellten entsprechend weniger. Dies sei kein Luxus, die Pensionskasse werde im Vergleich mit den anderen Kantonen im hinteren Mittelfeld sein, sagte Finanzdirektorin Michèle Blöchliger (SVP).
Blöchliger bestritt, dass der Kanton als Arbeitgeber das Gewerbe konkurrenziere. Es seien 40 Arbeitgeber an der Pensionskasse angeschlossen sagte sie. Es gehe nicht nur um den Kanton, sondern etwa auch um das Spital oder die Stiftung Weidli.
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