Kantonsrat OWPilzsammeln bleibt in Obwalden Anfang Monat verboten
kad, sda
28.1.2021 - 15:26
Hände weg von Röhrling, Seitling und Co. in den ersten sieben Tagen des Monats: Im Kanton Obwalden gilt auch künftig eine Schonzeit für Pilze. Der Kantonsrat hat am Donnerstag eine Motion abgelehnt, die diese aufheben wollte.
Mit 30 zu 22 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte das Parlament dem Antrag der Regierung, die eine Abschaffung der Pilzschonzeit abgelehnt hatte. Gefordert worden war diese von CSP-Kantonsrätin Helen Keiser-Fürrer.
Sie argumentierte, aus wissenschaftlicher Sicht seien Schontage für Pilze nicht mehr notwendig. Nur noch fünf Kantone würden eine solche Schonfrist kennen. Und weil eine Schonzeit gemäss einer Langzeitstudie keine Auswirkung auf den Pilzbestand habe, sei es fragwürdig, wieso man Pilzsuchende anders als andere Personen aus dem Wald fernhalten wolle.
Der Regierungsrat erwiderte, dass sich mit dem Pilzsammeln auch mehr Menschen im Wald aufhalten würden, was sich auf Flora und Fauna auswirke. Pilzler in Obwalden seien zudem vor allem im Gebiet Glaubenberg unterwegs, das auch auf Luzerner Boden liege. Der Kanton Luzern aber habe vor kurzem eine Aufhebung der Pilzschontage abgelehnt.
Am 8. Tag abgrasen
Das Argument mit dem Nachbarkanton liess die Motionärin nicht gelten. Sie hielt dagegen, die Ablehnung im Kanton Luzern sei auch dem Umstand geschuldet gewesen, dass Pilzschutzgebiete hätten geschaffen werden sollen.
Die Meinungen zu den Schontagen waren teilweise innerhalb der Fraktionen gespalten. Wie die Mehrheit im Rat sagte etwa Albert Sigrist (SVP), er als Waldbesitzer, der jedem und jeder Zugang zu seinen Grundstücken gewähren müsse, sei für das Beibehalten der Schonzeit.
Pilzsuchende würden den Wald an den Schontagen übrigens keineswegs meiden, wusste eine andere Votantin im Kantonsrat zu berichten. Die eingefleischten Sammlern würden diese Zeit zum Rekognoszieren nutzen, um dann am 8. Tag richtiggehend abzugrasen.
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