Kriminalität Polizei stoppt am Bahnhof Rotkreuz Jugendliche mit Softair-Waffe

SDA

27.1.2020 - 15:54

Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.
Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.
Source: Zuger Polizei

Zuger Polizisten haben am Bahnhof Rotkreuz am Freitagabend drei Jugendliche angehalten, die mit einer Softair-Waffe unterwegs waren. Sie stellten die Waffe sicher, die drei jungen Männer werden verzeigt.

Die Meldung, am Bahnhof Rotkreuz seien drei junge Männer mit einer Waffe unterwegs, ging bei der Einsatzzentrale der Zuger Polizei kurz vor 18.30 Uhr ein. Gestützt auf diese Meldung rückten sofort mehrere Patrouillen aus, wie die Zuger Polizei am Montag mitteilte.

Wenig später gelang es den Einsatzkräften, die signalisierten Personen anzuhalten und zu kontrollieren. Dabei wurde eine Softair-Waffe mit der passenden Munition gefunden und sichergestellt.

Die drei angehaltenen Jugendlichen sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und wurden nach der polizeilichen Befragung in die Obhut der Eltern übergeben. Die jungen Männer müssen sich wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor der zuständigen Jugendanwaltschaft verantworten.

Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt.

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