Prozess Rasante Rückwärtsfahrt bringt Autohändler in Luzern vor Gericht

SDA

9.8.2018 - 15:09

Ein einst erfolgreicher Autohändler hat am Donnerstag wegen einer rasanten Rückwärtsfahrt vor dem Luzerner Kriminalgericht gestanden. Dabei ging es um die Frage, ob er einen Türsteher, mit dem er sich beim Auto stritt, überfahren oder bloss abschütteln wollte.

Gefährdung des Lebens: Das war der schwerste von verschiedenen Vorwürfen, die die Staatsanwältin dem 40-Jährigen machte. Die Tat geschah im April 2016. Nach einem Streit mit dem Türsteher einer Bar in der Stadt Luzern kam es beim Auto des Beschuldigten zu einem Wortgefecht, wobei dieser rasch rückwärts und dann davon fuhr. Auch soll er ein Messer gezückt und Todesdrohungen ausgesprochen haben.

Wie sich der Vorfall in jener Aprilnacht genau abspielte, darüber gingen die Aussagen auseinander. Der Beschuldigte sagte vor Gericht, der Türsteher habe ihn provoziert. Er bezeichnete die Türsteher als Mafia und als Terroristen. "Ich bin vom Libanon, sie sind aus Nordafrika. Ich kenne diese Leute."

Der Türsteher habe ihn angespuckt, als er im Auto sass und ihm den Autoschlüssel wegnehmen wollen. Er sei daher rückwärts gefahren, um ihn abzuschütteln.

Vorfall nachgestellt

Der Beschuldigte will dabei rund 9 Stundenkilometer gefahren sein, die Anklage sprach von 14 Stundenkilometern, mit denen das Auto mehrere Meter direkt auf den Türsteher zugefahren sei. Weil die Schilderungen auch sonst nicht deckungsgleich waren, wurde der Vorfall vor Ort nachgestellt.

Der Gutachter des Forensischen Instituts Zürich sprach von einem "hochdynamischen Ereignis". Die Fahrt habe nur drei Sekunden gedauert. Rückwärtsfahren ist nur im Schritttempo erlaubt, also mit vier bis fünf Stundenkilometer. Es habe sehr hohes Potenzial bestanden, Schaden zu verursachen.

Die Staatsanwaltschaft stufte dies als Gefährdung des Lebens ein. Es sei eine glückliche Fügung gewesen, dass der Türsteher sich mit einem Sprung habe in Sicherheit bringen können.

Der Beschuldigte habe diesen "wegen einer Bagatelle" einer unmittelbaren Lebensgefahr aussetzen wollen, weil er sich gekränkt fühlte, als Stammgast keinen Zutritt zur Bar zu erhalten. "Er sieht sich immerzu und überall als Opfer."

"Auto als Tatwerkzeug"

Er sei ein Mensch, der gerne mal sein Fahrzeug als gefährliches Tatwerkzeug einsetze. So auch in einem weiteren Fall, als er ein betagtes Nachbar-Ehepaar, das im Auto sass, zuparkierte und damit verängstigte, was ihm als Nötigung ausgelegt wurde.

Dazu kamen Sachbeschädigungen und das Fahren ohne Ausweis - all das wollte die Staatsanwältin mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren belegt sehen. Diese sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben.

In der Anklageschrift war noch von einer teilbedingten Strafe die Rede. Dem Beschuldigten könne keine gute Prognose gestellt werden, auch aufgrund des psychologischen Gutachtens. Ihm wird eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, eine paranoide Persönlichkeitsakzentuierung und eine Anpassungsstörung attestiert.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch von den Vorwürfen der Gefährdung des Lebens, der Drohung und der Nötigung. "Was macht der Sicherheitsmann einer Bar auf der gegenüberliegenden Strassenseite?", fragte er im Bezug auf den Vorfall mit dem Türsteher.

"Allenfalls Notwehr"

Die Rückwärtsfahrt sei ein Abwehrverhalten gewesen, zumal der Türsteher Pfefferspray eingesetzt habe. Es liege allenfalls Notwehr vor. Was das Gutachten angehe, so habe dieses lediglich aufgezeigt, dass es gefährlich sei, mit dem Auto rückwärts auf eine Person zuzufahren.

Er gab zu bedenken, dass der Beschuldigte, der seit 2001 in der Schweiz lebt, in den zwei Jahren vor dem Vorfall alles verloren habe: seine Gesundheit bei einem Unfall, sein einst florierendes Geschäft und seine Familie nach einer Trennung, nach der er seine beiden Kinder vorerst nicht mehr sehen durfte. Der Mann gab denn auch den Behörden die Schuld an seiner Situation.

Die geforderte Einweisung zwecks stationärer Massnahme bezeichnete der Verteidiger als fatal. Sein Klient möge mühsam sein, das erlaube aber noch lange nicht eine solch einschneidende Massnahme. Er sei zwar schwierig, aber nicht gewalttätig.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

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