Flüchtlinge Regierung nimmt Sicherheit im neuen Bundesasylzentrum Arth SZ ernst

liku, sda

14.2.2024 - 09:25

Im Gebiet um den Campingplatz Buosingen in der Gemeinde Arth-Goldau planen Bund und Kanton ein Bundesasylzentrum. (Archivbild)
Im Gebiet um den Campingplatz Buosingen in der Gemeinde Arth-Goldau planen Bund und Kanton ein Bundesasylzentrum. (Archivbild)
Keystone

Die Schwyzer Regierung will die Gewährleistung der Sicherheit im geplanten Bundesasylzentrum in Arth SZ hoch gewichten. Die Sicherheit sei eine zentrale Bedingung gewesen, unter welcher der Standort in Buosingen akzeptiert worden sei.

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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) werde mit bewährten Massnahmen für die Sicherheit sorgen, schrieb die Schwyzer Regierung in ihrer Antwort vom Mittwoch auf eine Kleine Anfrage aus dem Kantonsrat. Regierung und Gemeinde nähmen diesen Aspekt sehr ernst.

Drei SVP-Kantonsräte hatten sich in der Kleinen Anfrage an die Regierung besorgt über die «katastrophale Zustände» in anderen Schweizer Bundesasylzentren geäussert. Auch führten sie an, dass es rund um die Zentren häufig zu Einbruchdiebstählen komme und die Polizei «ohnmächtig angesichts der Asylbewerber sei, welche keine Angst vor den Strafverfolgungsbehörden hätten».

Die Regierung schrieb in ihrer Antwort, dass nach dem Plangenehmigungsverfahren ein detailliertes Sicherheitsdispositiv erarbeitet werde. Vom SEM sei zugesichert worden, dass die Sicherheit im und um das Bundesasylzentrum gewährleistet werde. Die Gemeinde und der Kanton seien jedoch bemüht, die Sicherheit konsequent einzufordern.

Beim geplanten Projekt handelt es sich um ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion. In einem solchen wohnen Personen, welche auf ihre Wegweisung warten. Das Zentrum wird vom Bund geführt und bietet Platz für 170 Personen. Ursprünglich war am Standort Wintersried ein Zentrum mit 340 Plätzen vorgesehen. Die Pläne stiessen jedoch auf Widerstand.

Ein zweiter Standort mit 170 Plätzen in einem anderen Zentralschweizer Kanton befinde sich derzeit noch in Evaluation, hiess es in der Antwort weiter. Die Asylregion Zentralschweiz und Tessin sei wie alle anderen fünf Asylregionen verpflichtet, 340 Plätze für ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion bereitzustellen.