Langzeitpflege Regierung sieht Betrieb von Altersheimen als Sache der Gemeinden

liku, sda

28.8.2023 - 11:20

Der Schwyzer Regierungsrat empfiehlt ein Postulat zur Erstellung eines Berichts über die Lehren aus der Schliessung des Alterspflegeheim St. Anna in Steinerberg zur Ablehnung.
Der Schwyzer Regierungsrat empfiehlt ein Postulat zur Erstellung eines Berichts über die Lehren aus der Schliessung des Alterspflegeheim St. Anna in Steinerberg zur Ablehnung.
Keystone

Der Schwyzer Regierungsrat will die Schliessung des Altersheims St. Anna nicht in einem Bericht aufarbeiten. Viel mehr sollen grundsätzliche Fragestellungen zu den Pflegeangeboten der Zukunft in die Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) einfliessen.

Keystone-SDA, liku, sda

Per Ende März 2023 schloss das Alterspflegeheim St. Anna in Steinerbeg SZ seine Türen. Grund dafür waren der Fachkräftemangel sowie massive Kostensteigerungen, wie der Verein St. Anna damals mitteilte. Zwei SP-Kantonsrätinnen forderten nun von der Regierung einen Bericht dazu, wie solche Ereignisse künftig vermieden werden könnten.

Das SEG sehe eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vor, schrieb der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Montag. Die Gemeinden seien verantwortlich für die Bereitstellung bedarfsgerechter stationärer Angebote für Pflegebedürftige. Der Kanton sei für die Planung und Koordination der erforderlichen Einrichtungen auf kantonaler Ebene zuständig.

Kanton biete Unterstützung

Der Regierungsrat hält weiter fest, dass in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen die Mitglieder der Betriebskommission durch den Gemeinderat gewählt würden. In privatrechtlichen Einrichtungen könne der Gemeinderat, falls die Leistungsvereinbarung es zulasse, Mitglieder in ein entsprechendes strategisches Organ entsenden.

Laut SEG seien also die Gemeinden für die Planung, Errichtung und den Betrieb von diesen Institutionen verantwortlich. Bei fachlichen Fragestellungen sei der Kanton jedoch stets gesprächsbereit und interessiert, einen Beitrag zur Lösung von Herausforderungen zu leisten. So sei der Kanton auch mit dem Verein St. Anna und den betroffenen Gemeinden während des Schliessungsprozesses in stetem Austausch gewesen.

Der Regierungsrat beantragt, das Postulat zur Erstellung eines Berichts über die Lehren aus der Schliessung des Alterspflegeheims St. Anna, als nicht erheblich zu erklären.