Zentralschweiz Regierung will ältere Urner Lehrpersonen nicht benachteiligen

kad, sda

20.5.2022 - 15:00

Urner Lehrpersonen ab 55 sollen mit der neuen Regelung der Altersreduktion nicht benachteiligt werden. (Symbolbild)
Urner Lehrpersonen ab 55 sollen mit der neuen Regelung der Altersreduktion nicht benachteiligt werden. (Symbolbild)
Keystone

Für Lehrpersonen im Kanton Uri sinkt ab dem 55. Altersjahr das Pflichtpensum. Neu soll diese sogenannte Altersreduktion nicht mehr in Lektionen, sondern anteilsmässig zum Pensum gewährt werden. Damit werden gewisse Lehrpersonen schlechter gestellt, weshalb die Regierung eine Übergangslösung präsentiert.

20.5.2022 - 15:00

Bisher wurde in Uri das Pflichtpensum für Lehrpersonen mit einem Vollpensum ab dem 55. Altersjahr um zwei und ab dem 60. Altersjahr um eine weitere Lektion reduziert. Der Urner Landrat beriet im April eine Änderung des Bildungsgesetzes. Davon ist auch die Altersreduktion betroffen.

Neu soll das Pflichtpensum ab dem 55. Altersjahr bei einem Anstellungsgrad ab 30 Prozent um 7 Prozent und ab dem 60. Altersjahr um 10 Prozent reduziert werden. Damit würden insbesondere Vollzeitlehrpersonen an der Kantonalen Mittelschule Uri schlechter gestellt, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Deren Vollpensum umfasst weniger Lektionen als jenes der Kolleginnen und Kollegen der Volksschule, von dem aber die neue Regelung hergeleitet wird. Die Regierung schlägt darum für die zweite Lesung des Gesetzes im Juni vor, Lehrpersonen ab 55 Jahren weiterhin nach dem alten Gesetz zu behandeln, sofern dies für die Betroffenen günstiger sei, um die Besitzstandwahrung zu gewährleisten.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Übergangsregelung seien für den Kanton bescheiden, zumal nur wenige Vollzeitlehrpersonen davon betroffen sind. Der Landrat berät den Vorschlag in seiner Sitzung vom 15. Juni.

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