Mobilfunk SZ Regierung will Wartung von Mobilfunkanlagen nicht vereinfachen

we, sda

3.2.2022 - 10:39

Die Schwyzer Regierung will das Bewilligunsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen nicht ändern. (Symbolbild)
Die Schwyzer Regierung will das Bewilligunsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen nicht ändern. (Symbolbild)
Keystone

Die Schwyzer Regierung will das Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen vorerst unangetastet lassen. Sie empfiehlt dem Parlament, eine entsprechende FDP-Motion als nicht erheblich zu erklären.

Keystone-SDA, we, sda

Kantonsrat Reto Keller und 26 Mitunterzeichnende verlangen in der Motion, dass bei Unterhaltsarbeiten wie Wartung, Reparatur oder Anpassung einer bereits genehmigten Mobilfunkanlage ohne Leistungserhöhung nicht das ordentliche Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommen soll, sondern das vereinfachte Verfahren oder das Meldeverfahren.

Alle rund 18 Monate seien an einer Mobilfunkanlage technische Anpassungen und Wartungsarbeiten erforderlich. Die allermeisten dieser Arbeiten unterstünden heute der Bewilligungspflicht, hält der Motionär fest. «Und das immer und immer wieder, obwohl das Erscheinungsbild gewahrt bleibt, die Strahlung nicht zunimmt und sich der Perimeter der zur Einsprache berechtigten Personen nicht vergrössert.»

Reine Wartungsarbeiten nicht bewilligungspflichtig

Die Regierung lehnt die Motion ab, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Antwort hervorgeht. Sie hält fest, dass – entgegen der Meinung der Motionäre – allgemeine Wartungsarbeiten an Mobilfunkanlagen zur Aufrechterhaltung des Betriebs nicht bewilligungspflichtig seien.

Sie betont auch, dass der Kanton so genannte Bagatellverfahren kenne. Die Anwendung sei aber momentan sistiert, und es sei der Entscheid der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) in Bezug auf adaptive Antennen abzuwarten.

Es sei daher nicht zielführend, dass der Kanton Schwyz bereits jetzt alternative Bewilligungsverfahren prüfe, die voraussichtlich auch Anpassungen im kantonalen Bau- und Umweltrecht erforderten. Bei einer Vorwegnahme der erwarteten BPUK-Empfehlung bestehe das Risiko, dass eine isolierte Schwyzer Bewilligungspraxis im Widerspruch zu einer gesamtschweizerischen Lösung stehe.