Kantonsrat SZRenten für Schwyzer Staatsangestellte sinken
sda
25.5.2022 - 13:12
Staatsangestellte im Kanton Schwyz erhalten künftig tiefere Renten. Der Kantonsrat hat am Mittwoch ein Stabilisierungspaket für die Pensionskasse des Kantons Schwyz beschlossen.
Keystone-SDA, sda
25.05.2022, 13:12
25.05.2022, 15:49
SDA
Mit 79 zu 10 Stimmen genehmigte das Kantonsparlament eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes. Damit soll eine Unterdeckung bei der kantonalen Pensionskasse verhindert werden. Wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Kapitalrenditen bestehe dringender Handlungsbedarf, hiess es in der Kantonsratsdebatte.
Die Regierungsvorlage umfasst eine Senkung des so genannten Umwandlungssatzes (im Alter von 65) von heute 6 Prozent auf 5 Prozent. Ein tieferer Umwandlungssatz bedeutet, dass die Pensionierten kleinere Renten bekommen. Diese Anpassung gilt für Neurenten und soll in kleinen Schritten von Januar 2023 bis Dezember 2027 vollzogen werden. Für die bis Ende 2022 pensionierten Staatsangestellten wird sich nichts ändern.
Weil die Teilrevision des Pensionskassengesetzes für künftige Pensionierte mit Leistungseinbussen von maximal neun Prozent verbunden ist, stellte die SP-Fraktion im Kantonsrat den Antrag auf Rückweisung der Vorlage. Doch das Begehren von linker Seite, das eine Reduktion der Leistungseinbussen beabsichtigte, scheiterte klar mit 75 zu 15 Stimmen.
Viel Diskussion um Arbeitgeberbeiträge
Eine längere Debatte lösten die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse aus. So stellte die SVP den Antrag, diese Beiträge von derzeit 10 Prozent auf 11,5 Prozent anzuheben – anstatt auf 12 Prozent gemäss dem Regierungsvorschlag. Man müsse auch das Interesse des Staates als Arbeitgeber und damit auch des Steuerzahlers berücksichtigen.
Mit 57 zu 34 Stimmen folgte der Kantonsrat der Vorlage der Regierung. Diese stelle einen guten Kompromiss dar, betonten Redner von Mitte, FDP und GLP. Noch deutlicher – mit 75 zu 16 Stimmen – abgelehnt wurde ein Antrag der SP, die Arbeitgeberbeiträge auf 13 Prozent festzusetzen.
Auch Arbeitnehmende müssen künftig mehr Geld in die Pensionskasse einzahlen. Deren Beiträge werden um 0,5 Prozent erhöht – bei den Arbeitnehmenden, die älter als 45 sind, um 0,75 Prozent.
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