Prozess Richter befassen sich erneut mit tödlichem Messerstich in Hohenrain

SDA

12.6.2019 - 17:24

Das Luzerner Kantonsgericht befasst sich mit drei Beschuldigte im Tötungsfall von Hohenrain. (Archivbild)
Das Luzerner Kantonsgericht befasst sich mit drei Beschuldigte im Tötungsfall von Hohenrain. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Wer hat einem Brasilianer in Hohenrain 2009 einen tödlichen Messerstich versetzt? Dieser Frage ist am Mittwoch das Luzerner Kantonsgericht in der Berufungsverhandlung mit drei Beschuldigten nachgegangen. Dabei ging es auch um Haare, Rache und Teletext.

Für die Tat hatte das Kriminalgericht 2017 einen heute 37-jährigen Mazedonier wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Zwei befreundete Kosovaren, die an dem Angriff beteiligt waren, hatten zwei- und dreieinhalb Jahre Gefängnis erhalten.

Das Urteil zogen alle drei ans Kantonsgericht weiter, die Staatsanwaltschaft legte Anschlussberufung ein. Die drei Beschuldigten waren am Angriff mit Messer, Hammer und Pfefferspray auf vier Brasilianer beteiligt, nachdem einer von ihnen zuvor an einem Fest einen Faustschlag erhalten hatte. Am Ende war ein 24-jähriger Brasilianer tot, die drei Beschuldigten machten sich aus dem Staub.

Die Aussagen der Beteiligten zum Tathergang gingen auseinander. Während etwa der Mazedonier aussagte, der 32-jährige Kosovare habe gerufen, er habe jemanden abgestochen, sie sollten abhauen, wollte dieser den Aufruf zur Flucht vom Mazedonier gehört haben. Auch verneinte er, ein Messer mitgeführt zu haben, was ihm wiederum vom Mazedonier vorgehalten wurde.

«Sehr viele Cousins»

Der 32-Jährige, der die mildeste Strafe erhalten hatte, war von der Staatsanwaltschaft ursprünglich als Messerstecher bezeichnet worden. Das Kriminalgericht kam aufgrund der Akten und der Aussagen der Brasilianer, die den Angriff überlebten, dagegen zum Schluss, dass der Mazedonier der Täter sei.

Die Vorinstanz hatte den Aussagen des 32-Jährigen, der sich eine Woche nach der Tat in den Kosovo absetzte, mehr Glauben geschenkt. Die Kantonsrichter widmeten sich dem Mann intensiv. Auf die Frage, wieso er geflohen sei, sagte er, dies sei aus Angst davor geschehen, den Mazedonier zu belasten. «Ich hatte Angst, dass er sich an mir rächt.» Als das Gericht entgegnete, er sei ja erst nach der Verhaftung des Kollegen geflohen, sagte er, dieser habe sehr viele Cousins.

Zwar habe er gespürt, dass etwas Schlimmes passiert sei. Erst einen Tag später habe er auf Teletext erfahren, dass in Hohenrain eine Person gestorben sei. Gleichzeitig gab er auf die Frage des Richters zu seinen Deutschkenntnissen an, er habe kaum ja und nein lesen können. Auf das Nachhaken sagte der Pharmaziestudent, er habe die Teletext-Meldung mit dem Google-Translator übersetzt.

Verdächtiger Haarschnitt

Ein Detail, das die Vorinstanz bereits gewürdigt hatte, war die Tatsache, dass sich der Mazedonier gleich nach der Tat die Haare geschnitten hatte. Laut einer Zeugenaussage soll nämlich jener mit den langen Haaren am nächsten beim Opfer gestanden sein. Er bereue den Haarschnitt, sagte der Mann vor Gericht, weil er sich dadurch verdächtig gemacht habe.

Doch sein Verteidiger sprach von einem «völligen Fehlurteil» der Vorinstanz. Das Verfahren sei einzustellen. Aufgrund der Akten sei nicht genügend erstellt, wer in Hohenrain wo stand und wie die Sichtverhältnisse waren. Wer den Brasilianer getötet habe, müsse offen bleiben. Die Staatsanwaltschaft selber wisse es nicht, wie solle es denn das Gericht wissen.

Weiter machte er eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend, weil die Luzerner Oberstaatsanwaltschaft ihn nicht zur Befragung des Mitbeschuldigten in den Kosovo mitkommen liess. Er forderte, das Berufungsgericht dürfe sich nicht begnügen mit dem Überprüfen des erstinstanzlichen Urteils und der Aktenwürdigung und verlangte weitere Zeugenbefragungen und ein Augenschein am Tatort.

Tatrekonstruktion gefordert

Eine Einstellung des Verfahrens forderte auch der Verteidiger des 28-jährigen Kosovaren, der wegen Angriffs und weiterer Delikte dreieinhalb Jahre Gefängnis erhalten hatte. Er führte ein Verfahrenshindernis ins Feld. Auch er verlangte eine Tatrekonstruktion und Zeugenbefragung.

Noch unklar war die Forderung des dritten Verteidigers. Eine Einstellung erachte er als nicht realistisch, sagte er. Die Staatsanwaltschaft hatte Anschlussberufung eingelegt. Sie hatte erstinstanzlich deutlich härtere Strafen gefordert. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt.

Zurück zur Startseite