Kommunale Abstimmung LU Rickenbacher wollen keine Windräder auf dem Stierenberg

rl, sda

3.3.2024 - 12:19

Ob auf dem Stierenberg je Windräder montiert werden, ist offen. (Symbolbild)
Ob auf dem Stierenberg je Windräder montiert werden, ist offen. (Symbolbild)
Keystone

Die Stimmberechtigten von Rickenbach LU wollen auf dem Stierenberg keine Windkraftanlage. Sie haben einer entsprechenden Schutz- und Erholungszone in der Ortsplanung zugestimmt. Der Gemeinderat geht aber davon aus, dass die neue Zone nicht rechtskräftig werden wird.

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Die Rickenbacherinnen und Rickenbacher hiessen die Teilrevision der Ortsplanung mit einem Ja-Stimmenanteil von 60 Prozent gut. 850 stimmten der Vorlage zu, 566 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 62 Prozent.

Zur Teilrevision der Ortsplanung kam es, weil die Stimmberechtigten im November 2021 mit einem Ja-Stimmenanteil von 55 Prozent die Gemeindeinitiative «Erhaltet den Stierenberg – keine Windkraftanlagen auf unserem Hausberg» gutgeheissen hatten. Sie forderten damit rechtliche Grundlagen im Bau- und Zonenreglement, damit der Luzerner Stierenberg an der Kantonsgrenze zu Aargau von Windkraftanlagen freigehalten wird.

Rechtliche Bedenken

Der Gemeinderat erarbeitete zwar eine Ergänzung des Zonenplans mit einer Zone, welche auf dem Stierenberg Windenergieanlagen verhindern würde. Er empfahl den Stimmberechtigten aber die Ablehnung, weil die Zone den rechtlichen Vorgaben von Kanton und Bund widerspreche.

Auf dem Stierenberg planen Private, zu denen Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder gehört, seit 2014 drei Windräder zur Stromerzeugung. Das Gebiet wurde 2023 vom Kantonsrat, gestützt auf die Windenergiekonzepte des Bundes und des Kantons, im Richtplan als für die Produktion von Windenergie geeignetes Gebiet festgelegt. Diese Richtplanänderung muss noch vom Bund genehmigt werden.

Das Bundesrecht und die kantonale Richtplananpassung würden gegen eine kommunale Schutz- und Erholungszone auf dem Stierenberg sprechen, hielt der Gemeinderat fest. Der Kanton habe, als er die Ortsplanung vorgeprüft habe, festgestellt, dass diese weder recht- noch zweckmässig und somit nicht genehmigungsfähig sei.

Trotz diesen rechtlichen Bedenken hatten die Gegner der Windkraftanlage für ein Ja geworben. Die Schaffung der Schutzzone sei ein starkes Signal, über das sich die kantonalen Planer nicht ohne Weiteres hinwegsetzen könnten.