Im Kampf gegen das Coronavirus müssen die Veranstalter von mittelgrossen Anlässen im Kanton Zug eine Risikoabwägung vornehmen. Veranstaltungen mit Personen aus einem Risikogebiet sind abzusagen.
Dies teilte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug am Freitag mit, nachdem der Bund für Anlässe mit mehr als 1000 Personen ein Verbot ausgesprochen hat. Das Verbot gilt ab sofort bis am 15. März 2020. Der Bund will mit dieser Massnahme eine weitere Ausbreitung des Virus bremsen.
Im Kanton Zug müssen zudem Veranstalter von Anlässen mit 200 bis 1000 Personen eine Risikoabwägung vornehmen. Für diese haben sie sich mit dem Kanton in Verbindung zu setzen.
Veranstaltungen, an denen Auftretende oder das Publikum aus einem Risikogebiet kommen, sind abzusagen. Als Risikogebiete gelten China, Iran, Südkorea, Singapur sowie Norditalien. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem dieser Gebiete aufgehalten hätten, sollten Veranstaltungen fernbleiben, teilte die Gesundheitsdirektion mit.
Wegen der bundesrätlichen Verordnung finden die Eishockey-Spiele des EV Zug ohne Publikum statt. Die Gesundheitsdirektion weist darauf hin, dass es untersagt ist, für diese Matches Public Viewings durchzuführen.
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