Kantonsrat LURotlichtetablissements sollen leichter kontrolliert werden können
SDA
18.6.2019 - 09:53
Im Kanton Luzern soll die Polizei Betriebe im Rotlichtmilieu jederzeit betreten und kontrollieren können. Der Kantonsrat hat sich deswegen für eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe ausgesprochen.
Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind nur kleine Etablissements mit höchsten zwei Mitarbeitenden. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission mit 91 zu 21 Stimmen unterstützt.
Der Regierungsrat hatte nur Ein-Personen-Betriebe von der Bewilligungspflicht ausnehmen wollen. Unterstützt wurde er von Pirmin Müller (SVP). Würden auch Zwei-Personen-Betriebe von der Bewilligung ausgenommen, seien die Schlupflöcher zu gross. Der Kanton Bern habe mit der Ausnahme nur für Ein-Personen-Betriebe gute Erfahrungen gemacht.
Markus Hess (GLP) sagte dagegen, dass die Stadt Zürich gute Erfahrungen mit der Ausnahme für Ein- und Zwei-Personen-Betriebe gemacht habe. Melanie Setz (SP) sagte, die Sicherheit der Frauen sei grösser, wenn sie zu zweit arbeiten könnten. Rolf Born (FDP) argumentierte mit der Gewerbefreiheit. Es wäre unverhältnismässig, wenn die Ausnahmeregelung nur für Ein-Personen-Betriebe gelte.
Geringere Ausbeutungs-Gefahr
Dass für kleine Etablissements keine Bewilligung nötig sein solle, war im Rat unbestritten. Begründet wird die Ausnahmeregelung damit dass in Kleinbetrieben die Gefahr der Ausbeutung geringer sei als in grossen Etablissements. Zudem bestehe die Gefahr, dass Ein- und Zwei-Personen-Betriebe durch den bürokratischen Aufwand abgeschreckt und in die Illegalität gedrängt würden.
Die neuen Regelungen im Gewerbepolizeigesetz sollen es der Polizei ermöglichen, die Sexbetriebe jederzeit betreten zu können, dies um zu überprüfen, ob die neue Bewilligungspflicht auch eingehalten wird.
Hintergrund der strengeren Kontrollen ist, dass laut Schätzung der Polizei im Kanton Luzern rund ein Drittel der 600 Sexarbeitenden illegal im Land sind oder arbeiten. 80 Prozent der Sexbetriebe können nicht kontrolliert werden, zumal sie nicht gastgewerblich bewilligungspflichtig sind und kein ausreichender Verdacht auf strafbare Handlung besteht.
Grüne dagegen
Die Bewilligung soll für fünf Jahre ausgestellt werden. Erteilt wird sie der für die Betriebsführung verantwortlichen Person, dem Mieter der Räumlichkeiten, in denen Sexarbeit angeboten wird, oder aber dem Vermieter oder Eigentümer. Keine Bewilligung erhalten Personen, die wegen Menschenhandels oder Förderung der Prostitution bestraft sind.
Den neuen Regelungen ablehnend gegenüber standen nur die Grünen. Ihre Sprecherin Monique Frey kritisierte in der Eintretensdebatte vom Montagabend, dass es sich um ein reines Kontrollgesetz handle. Es brauche aber auch Beratung für die Sexarbeiterinnen. Auch mit dem neuen Gesetz könnten die grossen Etablissements nicht überwacht werden.
Der Kantonsrat hiess nach erster Lesung die Revision des Gewerbepolizeigesetzes mit 95 zu 13 Stimmen gut.
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