Energie SBB geben Konzessionsgebern künftig mehr Gratisstrom des Etzelwerks

SDA

6.2.2020 - 11:26

Die SBB übernehmen im Rahmen der Konzessionserneuerung für die Stromproduktion am Sihlsee die Sanierung des Willerzellerviadukts. (Archivbild)
Die SBB übernehmen im Rahmen der Konzessionserneuerung für die Stromproduktion am Sihlsee die Sanierung des Willerzellerviadukts. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Konzessionsgeber haben den Weg frei gemacht für die SBB, damit diese am Sihlsee weiterhin Strom produzieren können. Nach sechsjährigen Verhandlungen einigten sich die Parteien, dass die SBB das Willerzellerviadukt sanieren und mehr Gratisstrom abgeben müssen.

Das Etzelwerk am Sihlsee bei Einsiedeln produziert seit 80 Jahren Strom. Die SBB haben dafür eine Übergangskonzession, die aber 2022 ausläuft. Für eine neue Konzession einigten sich die Konzessionsgeber, die Kantone Schwyz, Zug und Zürich sowie die Bezirke Einsiedeln und Höfe mit den SBB in den Verhandlungen.

Gegenstand waren neun Themen, wie der Schwyzer Regierungsrat René Bünter (SVP) am Donnerstag vor den Medien in Einsiedeln ausführte. Er sprach angesichts der vielen Beteiligten von einer einmaligen Konstellation in der Schweiz, die zur langen Verhandlungsdauer beigetragen habe.

«Wichtigster Verhandlungspoker» war laut Bünter die Energie, welche die SBB künftig zu Vorzugskonditionen an die Konzessionsgeber abtreten. So erhalten diese neu 1 Prozent Gratisenergie, was für 580 Haushalte pro Jahr reicht, statt wie bislang bloss 0,5 Prozent. 15 Prozent können der Kanton Schwyz und die Bezirke zudem zum Selbstkostenpreis erwerben, bisher waren es 10 Prozent gewesen.

Fällig werden weiter eine einmalige Konzessionsgrundgebühr von 8 Millionen Franken für Fliesswasser und eine von 500'000 Franken für Pumpwasser, letztere kommt vollumfänglich dem Kanton Schwyz zu. Das Pumpspeicherkraftwerk wird mit Wasser aus dem Sihlsee betrieben, bei Bedarf kann Wasser vom Zürichsee in den Sihlsee gepumpt werden.

Willerzeller Viadukt bleibt bei SBB

Keine Veränderungen gibt es bei den Wasserzinsen von rund drei Millionen Franken jährlich, die sich allerdings die Konzessionsgeber gemäss Wasserrechtsgesetz neu aufteilen. So erhalten die Schwyzer Parteien künftig noch 37 Prozent, bislang waren es 47 Prozent gewesen. Der Löwenanteil geht mit 47 Prozent an den Kanton Zürich.

Ein schwerer Brocken in den Verhandlungen war das Willerzellerviadukt. Die 1110 Meter lange direkte Strassenverbindung nach Einsiedeln über den Sihlsee ist sanierungsbedürftig. «Wir konnten die SBB überzeugen, dass das Viadukt in ihrem Eigentum bleibt», sagte Bünter. Sie saniert es für rund 22 Millionen Franken und kommt für Unterhaltskosten auf. Ab 2038 soll die Fahrbahn verbreitert werden.

Simon Ryser von den SBB sprach von einer «soliden Lösung», die man erzielt habe. Das Werk, das zehn Prozent des Schweizer Bahnstroms liefert, sei von strategischer Bedeutung mit seiner Lage im Grossraum Zürich. Als Pumpspeicherkraftwerk könne man es bei schwankender Stromproduktion flexibel einsetzen. Zudem haben die SBB das Ziel, dass der Bahnstrom bis 2025 zu 100 Prozent erneuerbar sei.

Umweltverträglichkeit

Man habe finanzielle Zugeständnisse machen müssen, Ryser sprach von massiven Einschnitten. Anderseits können die SBB sechs Brücken und Bäche an die Konzessionsgeber abtreten, womit sie entlastet werden.

Für die Neukonzessionierung müssen die SBB einen Umweltverträglichkeitsbericht ausarbeiten und diverse Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen leisten, weil durch die Wassernutzung die Umwelt grundsätzlich beeinträchtigt wird. So will es das Gesetz.

Im Raum stehen etwa eine Regeneration des Moorgebietes oder eine Fischaufstiegshilfe. Ryser sagte, als eines der ersten Wasserkraftwerke, das den Prozess einer Neukonzessionierung durchlaufe, stehe man diesbezüglich besonders im Fokus.

Gleichzeitig ist die künftige Rechtslage ungewiss, weil eine Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes hängig ist. Diese will, dass bei Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Konzessionen nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor Bestehen des oft seit vielen Jahrzehnten konzessionierten Kraftwerks, sondern vom Ist-Zustand vor der beabsichtigten Neukonzessionierung oder Konzessionsänderung ausgegangen wird.

Heimfall geregelt

Bereits klar ist, dass die Restwassermenge beim Etzelwerk künftig acht Prozent höher sein muss. Das bedeutet eine geringere Stromproduktion.

Neu geregelt haben die Konzessionsgeber auch den Heimfall, wonach sie das Kraftwerk mitsamt See nach Ablauf der Konzession gratis übernehmen können. Weil dies bislang nicht klar festgelegt war, unterlagen sie vor Bundesgericht.

Gemäss aktueller Planung dürften die SBB ihr Konzessionsgesuch im Sommer einreichen. Die öffentliche Auflage sollte spätestens im Frühling 2021 stattfinden. Die Erneuerung des Kraftwerks ist für 2025 vorgesehen. Laut Ryser wäre bei Verzögerung, etwa durch Einsprachen, eine provisorische Betriebsbewilligung möglich. Das Etzelwerk wurde 1932 bis 1937 von der Etzelwerk AG erbaut.

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