Sicherheit Schwyz schafft griffigere Massnahmen im Umgang mit Gefährdern

SDA

6.2.2020 - 10:26

Der Kanton Schwyz schafft mit dem revidierten Polizeigesetz griffigere Massnahmen im Umgang mit Gefährdern. (Archivbild)
Der Kanton Schwyz schafft mit dem revidierten Polizeigesetz griffigere Massnahmen im Umgang mit Gefährdern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Der Kanton Schwyz revidiert sein Polizeigesetz. Kernpunkt sind griffigere Massnahmen im Umgang mit Gefährdern, Drohern und Stalkern. Die Regierung hat die entsprechende Vorlage nun an den Kantonsrat verabschiedet.

In der Vernehmlassung sei die Gesetzesvorlage gut aufgenommen worden, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Künftig soll die Kantonspolizei bei häuslicher Gewalt und anderen Gewaltformen gefährliche Entwicklungen besser erkennen, einschätzen und unterbinden können. Zu diesem Zweck, aber auch zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, sollen die technischen und elektronischen Überwachungsmöglichkeiten der Polizei ausgebaut werden.

Im Polizeigesetz sollen weiter verschiedene Sicherheitslücken geschlossen und klare Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen Kompetenzen der Polizei zur Abwehr neuer Schadenpotentiale geschaffen werden.

Trotz der vom Datenschutzbeauftragten hervorgehobenen Bedeutung des Bestimmtheitserfordernisses an die gesetzliche Grundlage müsse das Polizeirecht mit Verallgemeinerungen leben, weil sich die Gefährdungsarten und -formen wie auch die wandelbaren Verhältnisse nicht immer spezifisch und abschliessend erfassen liessen, schreibt die Regierung.

Umso zentralere Bedeutung komme bei allen polizeilichen Massnahmen dem Subsidiaritäts- und dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu. Dies wurde auch in der Vernehmlassung betont. Die Kantonspolizei sei sich dieser Verantwortung bewusst und ordne ihr Handeln dem Übermassverbot unter, heisst es weiter.

Ziel des Bedrohungsmanagements sei es, die Vorzeichen einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schweren Gewalttat zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen und die Situation zu entschärfen. Die Kantonspolizei könne dabei auf die Zusammenarbeit mit anderen Polizeien setzen.

Mit dem rasanten Wandel von der analogen in eine digitale Welt würden die klassischen Formen der polizeilichen Datenbearbeitung durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien überlagert, schreibt die Regierung.

Um grenzüberschreitende, organisierte und cybermässige Kriminalität zielgerichtet bekämpfen zu können, werde die Polizei berechtigt, neue ICT-Technologien einzusetzen und ihre Datensysteme im Rahmen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit zu vernetzen.

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