ProzessSchwyzer Anwalt auf der Anklagebank: Geldstrafe und Busse gefordert
SDA
27.8.2020 - 16:56
Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung hat sich ein 54-jähriger Anwalt am Donnerstag vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten müssen. Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe von knapp 37'000 Franken und eine Busse von 9200 Franken. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.
Der beschuldigte Anwalt soll 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus der Firma Kibag in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen haben. Dabei habe er von der Gegenpartei 12'000 Franken bekommen, heisst es in der Anklageschrift.
Die Anklägerin der Staatsanwaltschaft Höfe/Einsiedeln sprach in ihrem Plädoyer von einem verwerflichen Verhalten des Anwalts gegenüber seinen Klienten und einer massiven Pflichtverletzung. Dabei habe er sich auch unrechtmässig bereichert. Die Schwere der Tat sei als erheblich einzustufen.
«Einsprache machte keinen Sinn mehr»
Der angeklagte Rechtsanwalt sagte vor Gericht, dass er stets im Sinne seiner Klienten gehandelt habe. Auch aus heutiger Sicht habe er sich nichts Wesentliches vorzuwerfen. Bei den 12'000 Franken habe es sich um Honorarkosten gehandelt.
Als er 1999 im Auftrag von 30 Parteien die Baueinsprache eingereicht hatte, habe man auch festgehalten, dass die Anwaltskosten möglichst der Gegenpartei, also der Firma Kibag, auferlegt werden sollen. Dies sei beim Rückzug der Einsprache so geschehen.
Das Festhalten an der Einsprache habe keinen Sinn mehr gemacht, beteuerte der Angeklagte. Dabei verwies er auf einen Verwaltungsgerichtsentscheid von 2005, über den er danach seine Klienten in einem Schreiben informiert habe. Zudem hätten sich die Kibag und die Gemeinden Wangen, zu der Nuolen gehört, sowie Tuggen in der Folge auf eine Lösung geeinigt.
Die Vorwürfe der Anklage bezeichnete er als Blödsinn. «Ich habe ein gutes Gewissen», sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Dabei beklagte er sich über die jahrelange Kampagne gegen ihn, die auch über die Medien geführt worden sei. Das belaste ihn und seine Familie.
Zuvor hatte sein Verteidiger in einem längeren Plädoyer begründet, weshalb der Angeklagte seine Vertretungsbefugnisse nicht missbraucht habe. Zu diesem Schluss sei auch eine Kommission des kantonalen Anwaltsverbands gekommen, die sich den Fall angeschaut habe.
Gerichtliche Beurteilung verlangt
Zwei der 30 Einsprecher hatten dies allerdings anders gesehen. 2010 reichten sie eine Strafanzeige gegen ihren früheren Rechtsanwalt ein. In einem jahrelangen Hin und Her stellte die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren zweimal ein. Die Beschwerde dagegen wurde vom Schwyzer Kantonsgericht im Dezember 2017 abgewiesen.
Die einstigen Einsprecher wandten sich schliesslich an das Bundesgericht, das ihnen 2018 recht gab. Die Bundesrichter sahen den Anspruch auf rechtliches Gehör der Beschwerdeführer verletzt. Ausserdem dürfe eine Verfahrenseinstellung nur bei klarer Straflosigkeit oder fehlenden Prozessvoraussetzungen angeordnet werden. All dies mache, so das Bundesgericht, eine gerichtliche Neubeurteilung des Falls notwendig.
Vorwurf des Filzes
Vor dem Schwyzer Strafgericht sprach die Anwältin der Privatkläger von einem einzigartigen Fall, der durch alle juristischen und politischen Instanzen gegangen sei – und bei dem ihre Mandanten gegen den «Filz im Kanton Schwyz» hätten ankämpfen müssen. An die Adresse des Angeklagten richtete sie harte Vorwürfe. Dieser habe seine Klienten an der Nase herumgeführt. Er habe nicht die Interessen der Einsprecher vertreten, sondern jene der Gemeinden Wangen und Tuggen sowie der Firma Kibag.
Die Privatkläger machten auch finanzielle Forderungen geltend, so verlangten sie 31'000 Franken für Anwaltskosten, die nach dem Rückzug der Einsprache und für ihren Kampf gegen ihren Ex-Anwalt entstanden seien.
Das Urteil ist noch nicht bekannt. Das Strafgericht wird in den nächsten Tagen das Urteilsdispositiv den Parteien zukommen lassen.
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