Die Schwyzerinnen und Schwyzer sollen ihre Eingaben bei den Behörden elektronisch machen können. Der Regierungsrat sieht in seiner Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vor, dass die Behörden künftig digitale Eingaben akzeptieren müssen.
rl, sda
08.01.2024, 09:10
SDA
Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgesehen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der digitale Kanal nur offen stehen solle, wenn die entsprechende Behörde diesen auch anbietet. In der Vernehmlassung kam diese Lösung aber nicht gut an. Die elektronische Eingabe solle deswegen generell möglich sein, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.
Die Behörden sollen drei Jahre Zeit haben, um den elektronischen Geschäftsverkehr zu realisieren. Nach dieser Übergangsfrist müssten sie die Möglichkeit der elektronischen Eingabe verbindlich anbieten, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Kantonsrat.
Eine Übergangsfrist ist gemäss Regierungsrat nötig, weil der elektronische Geschäftsverkehr rechtssicher sein muss und damit technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine Eingabe per E-Mail genüge den rechtlichen Anforderungen nicht, heisst es im Bericht an den Kantonsrat. Vielmehr müsse eine Person elektronisch ihre Identität nachweisen können.
Als Anlass für die Gesetzesrevision nennt die Staatskanzlei die Tatsache, dass die Bevölkerung heute mit der öffentlichen Hand oft nicht im gleichen Ausmass digital verkehren könne wie mit Unternehmen. Für den elektronischen Geschäftsverkehr brauche es aber eine entsprechende rechtliche Grundlage. Die heutige rechtliche Grundlage orientiere sich meist noch an der papiergebundenen Abwicklung.
Mit der Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes soll gemäss Regierungsrat lediglich der elektronische Weg für Eingaben geöffnet werden. Diese sollen neu nicht mehr nur physisch in Papierform, sondern auch elektronisch eingereicht werden können.
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