Telekom Schwyzer Behörden stellen Untersuchung zu Sexfilm-Abos ein

SDA

9.10.2017 - 15:28

Lachen SZ

Die Staatsanwaltschaft March SZ hat das Verfahren im Zusammenhang mit umstrittenen Sexfilm-Abos für Mobiltelefone eingestellt. Sie konnte den Verdacht gegen die verantwortlichen Personen der PayPay AG und der Obligo AG nicht erhärten und kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachweisen.

Unter anderem seien Aufnahmen von Telefonaten überprüft worden, teilte die Staatsanwaltschaft March am Montag mit. Dabei wurden offenbar keine falschen Angaben gemacht.

"Der Verdacht, dass bewusst Rufnummern von unbeteiligten Personen an die beiden Inkassofirmen weitergeleitet wurden, liess ich ebenfalls nicht erhärten", heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Staatsanwaltschaft führte zudem auch 21 Zeugenbefragungen durch. Diese führten zu "keinem relevanten Tatverdacht". Die Untersuchung sei zum Schluss gekommen, dass das Vorgehen zum Abschluss der Abonnemente die gesetzlichen Anforderungen erfülle und nicht rechtswidrig sei.

Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse verfügte die Staatsanwaltschaft nun also - mit Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft - die Einstellung des Verfahrens. Diese Verfügung aber sei noch nicht rechtskräftig, heisst es weiter.

SECO intervenierte

Die Staatsanwaltschaft March hatte im Januar 2015 eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit Bezahldiensten für pornografische Filme im Internet eröffnet.

Dies, nachdem sie im Dezember 2014 zuerst entschieden hatte, keine Strafuntersuchung gegen die Firmen PayPay AG und Obligo AG einzuleiten. Damals begründete sie den Verzicht damit, dass die Beschuldigten bei den Abschlüssen der Pornofilm-Abos das Strafrecht nicht verletzt hätten.

Das SECO akzeptierte die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwalt nicht und reichte wenige Tage nach diesem Entscheid Ende Dezember beim Kantonsgericht Schwyz Beschwerde ein. Denn angezeigt worden waren die Firmen vom SECO, bei dem mehrere Beschwerden wegen Rechnungen für Pornofilm-Abos für Mobiltelefone eingegangen waren.

Mehrere Personen waren durch Anrufe auf ihre Mobiltelefone nach der Adresse gefragt worden. Wer die Anschrift genannt hatte, hatte darauf von einer Inkassofirma eine Rechnung für ein Abonnement für Pornofilme aus dem Internet einer Firma aus London erhalten.

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