Zentralschweiz Schwyzer Bevölkerung kann erstmals bei Richtplananpassung mitreden

we, sda

7.2.2022 - 10:09

Die Glattalp soll als kantonal bedeutende und schützenswerte Landschaft in den Schwyzer Richtplan aufgenommen werden. (Archivbild)
Die Glattalp soll als kantonal bedeutende und schützenswerte Landschaft in den Schwyzer Richtplan aufgenommen werden. (Archivbild)
Keystone

Der Richtplan des Kantons Schwyz wird aktualisiert. Neu werden besonders wertvolle Landschaften, geeignete Gebiete für erneuerbare Energien und Arbeitszonen aufgenommen. Neu ist auch, dass Gemeinden und Bevölkerung mitwirken können.

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Dies sei ein Pilotprojekt, teilte das Volkswirtschaftsdepartement am Montag mit. Nach der behördlichen Mitwirkung werde die Bevölkerung ab Mitte 2022 eingeladen, sich im rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung zu äussern. Diese findet erstmals elektronisch statt.

Zeitgleich mit der öffentlichen Mitwirkung werde die Anpassung dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet, so dass der angepasste Richtplan vom Regierungsrat voraussichtlich im vierten Quartal 2022 erlassen, dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet und anschliessend dem Bund zur Genehmigung eingereicht werden könne.

Im Fokus der Anpassung stehen die Themen Landschaft und erneuerbare Energien. So sollen die vier Schlüsselgebiete «Mythen», «Muotathal Sunnehalb», «Glattalp» und «Wägital» nun als kantonal bedeutende und schützenswerte Landschaften in den Richtplan aufgenommen werden.

Bei der Wasserkraft sollen die Eignungsgebiete behördenverbindlich verankert sowie alle bisher genutzten Gewässerstrecken und Wasserkraftanlagen von nationalem und kantonalem Interesse im Richtplan bezeichnet werden.

Analog der Wasserkraftnutzung sind auch für Windanlagen mögliche Gebiete im Richtplan auszuscheiden. Eine hierfür in Auftrag gegebene Studie zeige, dass der Kanton Schwyz über die drei geeigneten Standorte «Linthebene Süd», «Linthebene Nord» und «Hochstuckli Engelstock» verfüge.