Kantonsrat SZ Schwyzer Kantonsrat setzt ein Zeichen gegen Sozialhilfemissbrauch

SDA

25.6.2020 - 15:40

Wer einst auf Vermögen verzichtet, soll dies im Kanton Schwyz spüren, falls er später Sozialhilfe beantragt. (Symbolbild)
Wer einst auf Vermögen verzichtet, soll dies im Kanton Schwyz spüren, falls er später Sozialhilfe beantragt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Frühere Vermögensverzichte sollen für Sozialhilfeempfänger und ihre Angehörigen Konsequenzen haben. Der Schwyzer Kantonsrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss erheblich erklärt.

Kantonsräte von CVP und GLP hatten eine Motion eingereicht, um zu verhindern, dass Personen, die einen namhaften Vermögensverzicht getätigt haben, später bei Bedürftigkeit durch die Fürsorge der Gemeinden finanziell unterstützt werden müssen.

Gemäss einem der Motionäre soll die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz der materiellen Grundsicherung für Bedürftige nicht in Frage gestellt werden. «Es geht darum, möglichen Missbrauch zu verhindern.» Ausserdem müsse sich geprellt vorkommen, wer sich selbstverantwortlich um seine finanzielle Sicherheit in der Zukunft kümmere, lautete ein weiteres Argument.

Der Vorstoss soll Signalwirkung haben: Wer freiwillig auf Vermögen verzichtet, muss mit entsprechenden Konsequenzen bei Bedürftigkeit rechnen. Gleichzeitig muss, wer Vermögen geschenkt oder als Erbvorbezug erhält, damit rechnen, mindestens einen Teil davon wieder zur Finanzierung der Schenkenden leisten zu müssen, falls diese im Alter in finanzielle Not geraten.

Schwierige Umsetzung in der Praxis

Das Anliegen der Motion stiess in der Kantonsratsdebatte am Donnerstag auf breite Zustimmung. Die Parlamentsmehrheit war allerdings der Ansicht, dass es für das zunehmende Problem von Fürsorgeleistungen im Zusammenhang mit Vermögensverzichten eine sorgfältige Auslegeordnung brauche.

Allgemein war klar, dass die Umsetzung des Anliegens der Motionäre in der Praxis schwierig sei. «Da im Bereich der Sozialhilfe oft der Individualfall entscheidend ist und nicht verallgemeinert werden kann», sagte ein FDP-Sprecher, «sind Gesetzesanpassungen mit Vorsicht vorzunehmen.»

Schliesslich stimmte der Kantonsrat für die Umwandlung der Sozialhilfe-Motion in ein Postulat und erklärte dieses mit 89 zu 1 Stimme erheblich.

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