Zentralschweiz Schwyzer Landwirte sollen bei Enteignungen höher entschädigt werden

rl, sda

14.7.2022 - 10:12

Enteignet der Kanton Schwyz Landwirtschaftsland, muss er künftig tiefer in die Staatskasse greifen. (Archivaufnahme)
Enteignet der Kanton Schwyz Landwirtschaftsland, muss er künftig tiefer in die Staatskasse greifen. (Archivaufnahme)
Keystone

Enteignet der Kanton Schwyz für ein Bauprojekt Landwirte, soll er künftig höhere Entschädigungen zahlen. Der Regierungsrat beantragt, die kantonalen Entschädigungssätze den neuen, höheren Sätzen des Bundes anzupassen. Zudem will er einen Minimalsatz einführen.

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Die auf das Jahr 2021 in Kraft gesetzte Bundeslösung setzt als Entschädigung das Dreifache des ermittelten Höchstpreises fest. Diese Regelung soll nun vom Kanton Schwyz übernommen werden.

Der Höchstpreis entspricht dem Kaufpreis. Dieser darf nicht wesentlich höher sein als die Preise für vergleichbare Grundstücke. Für Gebäude ist der Höchstpreis der Verkehrswert, bei der Nutzfläche kommt eine Schätzung zum Zuge.

Bis zu 30 Franken pro Quadratmeter

Der Regierungsrat geht in seiner am Donnerstag publizierten Botschaft an den Kantonsrat davon aus, dass pro Quadratmeter neu 5 bis 30 Franken bezahlt werden müssen. Heute sind 12 Franken die Regel. Es werde bei den Vergütungen somit zu einer Verdoppelung kommen, erklärte der Regierungsrat.

Wenig ertragreiches Land würde neu aber zu einem tieferen Preis entschädigt. Der Bauernverband, die SVP und die Mitte haben deswegen in der Vernehmlassung eine Mindestentschädigung von 20 Franken pro Quadratmeter gefordert.

Der Regierungsrat nahm diese Forderung auf. Er schlägt dem Kantonsrat aber eine Mindestentschädigung von nur 15 Franken vor. Bei 20 Franken sei die Bandbreite zu dem erwarteten Höchstpreis von 30 Franken zu klein.

Mit der Angleichung der kantonalen Entschädigungsregelung an das entsprechende Bundesgesetz werde verhindert, dass unterschiedliche Entschädigungen ausgerichtet würden, je nachdem, ob der Bund oder der Kanton enteigne, teilte der Regierungsrat mit. Allerdings führten die höheren Entschädigungen auch zu einer Verteuerung der Bauwerke.

Die Revision war vom Kantonsrat mit einer Motion gegen den Willen des Regierungsrats angestossen worden. Der Regierungsrat hatte rechtliche Bedenken gegen das neue Regime.