Kantonsrat SZ Schwyzer Parlament belässt Kantonsratswahlgesetz wie es ist

liku, sda

11.9.2024 - 11:48

Der Schwyzer Kantonsrat diskutierte in seiner September-Session über eine Wohnsitzpflicht bei den Kantonsratswahlen. (Symbolbild)
Der Schwyzer Kantonsrat diskutierte in seiner September-Session über eine Wohnsitzpflicht bei den Kantonsratswahlen. (Symbolbild)
Keystone

Der Schwyzer Kantonsrat hat sich am Mittwoch gegen eine Wohnsitzpflicht bei den Kantonsratswahlen ausgesprochen. Auch scheiterten zwei Vorstösse der Mitte und der SP, welche Mängel im aktuellen Wahlsystem zu beheben gedachten, relativ knapp.

Keystone-SDA, liku, sda

Während der diesjährigen Kantonsratswahlen hätten in diversen Gemeinden «wildfremde» Personen ohne Wohnsitz in besagter Gemeinde kandidiert, kritisierte Willy Gisler (SVP) an der September-Session. Der Anspruch an das Kantonsratswahlgesetz müsse sein, dass die eigene Gemeinde fair im Kantonsrat vertreten sei. Entsprechend forderte er eine Wohnsitzpflicht.

Die Regierung sprach sich in ihrer Stellungnahme auf die Motion gegen eine Wohnsitzpflicht aus. Dass Personen gewählt werden könnten, die nicht in der Gemeinde wohnten, hätte keine direkten Auswirkungen auf das Wahlsystem, den Doppelten Pukelsheim.

Sie fügt jedoch an, dass die Wohnsitzfrage einen indirekten Einfluss habe. Nämlich könnten Parteien durch Listen in mehreren Gemeinden ihr Wählerpotenzial erhöhen. Deshalb sei es für die Parteien vorteilhaft, wenn auch Personen ohne Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde zur Wahl antreten können.

Parteien fordern Wahlmöglichkeiten

Eine Wohnsitzpflicht würde das Wahlrecht der Bevölkerung einschränken, sagte Jonathan Prelicz (SP). Dominik Stocker (GLP) fügte an, dass die Wahl eines Kandidaten in der Kompetenz des Stimmbürgers liege. Eine Wohnsitzpflicht käme einer Bevormundung gleich.

Matthias Kessler (Mitte) argumentierte, dass mehrheitlich sowieso nur gewählt werde, wer in einer Gemeinde auch verwurzelt sei. «Es geht darum, den Gemeinden Wahlmöglichkeiten zu bieten.» Wenn es in gewissen Gemeinden nur eine Partei gebe, die man wählen könne, schränke das die Wahlmöglichkeiten ein.

Thomas Grieder (FDP) betonte, dass es auch bei Gemeinde- und Bezirkswahlen, wo es um kommunale Anliegen gehe, keine Wohnsitzpflicht gebe. Es sei deshalb nicht logisch, bei kantonalen Interessen eine Wohnsitzpflicht zu fordern.

Die SVP wehrte sich gegen den Vorwurf, ihr gehe es bei der Motion nur um «Machterhalt». Viel mehr gehe es darum, dass Gemeinden Kandidaten aufstellten, welche ihre regionalen Interessen im Parlament auch vertreten, sagte Tony Ulrich.

Die Motion wurde mit 66 zu 27 Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt.

Köpfe statt leere Listen

Die Mitte und die SP forderten in Motionen mit ähnlichem Wortlaut, das Wahlgesetz dahingehend zu ändern, dass in Gemeinden mit nur wenigen Kandidaten, auch für eine Liste gestimmt werden kann. So würden Person, welche gerne eine andere Partei wählen würden, nicht vom demokratischen Prozess ausgeschlossen, schrieb Peter Nötzli (SP) in der Motion.

Das jetzige Wahlsystem verfüge über «gravierende Fehler», sagte Franz-Xaver Risi (Mitte). «Die Menschen sollten nach ihren Präferenzen wählen können.»

Kritisiert wurde der Vorschlag von der SVP. «Die Menschen wollen Personen wählen und nicht leere Listen», sagte Willy Keller. Es sei die Bringschuld der Parteien, geeignete Kandidaten zu finden. Es stecke viel Arbeit dahinter. Einfach leere Zettel vorzulegen, sei natürlich einfacher.

Auch die Regierung sprach sich gegen die Motionen aus. Die technische Umsetzung sei anspruchsvoll und die Wahlen würden sich dadurch verkomplizieren, sagte Regierungsrat Xaver Schuler (SVP). «Es ist an der Zeit, dass Ruhe einkehrt im Kantonsratswahlgesetz. Das Gesetz hat dem Volk zu dienen und nicht momentanen wahlstrategischen Überlegungen.»

Beide Motionen wurden mit 42 zu 53 Stimmen abgelehnt.