Der Schwyzer Kantonsrat hat die Wiedereinführung der Ausgabenbremse beschlossen. Zudem genehmigte er eine elektronische Abstimmungsanlage.
Für Ausgabenbewilligungen des Kantonsrats braucht es künftig mindestens 60 der insgesamt 100 Stimmen. Die Wiederaufnahme der Ausgabenbremse ist Teil der totalrevidierten Geschäftsordnung des Kantonsrats, die dieser am Mittwoch beraten hat. Die bisherige Ausgabenbremse war Ende 2017 ausgelaufen und hatte in der Praxis regelmässig zu Vollzugsproblemen geführt.
Kritik äusserten SP und CVP. Ein Mehrheitsentscheid des Kantonsrats könne nun durch eine Minderheit faktisch gekehrt werden, hiess es in der Debatte. «Das ist undemokratisch und eine Selbstkastration des Parlaments», sagte ein CVP-Sprecher.
Dagegen zeigten sich SVP und FDP zufrieden mit der neuen Version der Ausgabenbremse, die die Parlamentsleitung vorgeschlagen hatte. Die neue Bremse genehmigte der Kantonsrat mit 53 zu 40 Stimmen.
Kommissionsgeheimnis bleibt
Im Weiteren beschloss der Kantonsrat, dass das Kommissionsgeheimnis beibehalten werden soll. Der Entscheid fiel deutlich mit 77 zu 16 Stimmen. Die Nein-Stimmen kamen von der linken Seite.
Das Festhalten am Kommissionsgeheimnis sei wichtig im Sinne einer möglichst offenen Diskussion in den Kantonsratskommissionen sowie einer Entpolitisierung der Kommissionstätigkeit, erklärte ein FDP-Sprecher. In Ausnahmefällen sei es aber durchaus möglich, dass Kommissionsmitglieder ihrer Schweigepflicht entbunden werde könnten, um ihre Fraktionskollegen zu informieren.
In der Debatte um die neue Geschäftsordnung des Kantonsrats ging es auch um den Inhalt des Abstimmungsbüchleins bei Volksabstimmungen. Initiativ- und Referendumskomitees erhalten neu vier Seiten im Büchlein, wie der Kantonsrat mit 76 zu 18 Stimmen beschlossen hat. Die FDP wollte nur zwei Seiten zulassen.
Ende des Stimmenzähler-Modells
Am meisten zu reden gab die Frage, ob der Kantonsrat eine elektronische Abstimmungsanlage erhalten soll. Das sei unnötig und unverhältnismässig teuer, hiess es aus der FDP-Fraktion. Das bisherige Stimmenzähler-Modell habe sich bewährt und sei auch nicht manipulierbar.
Das Stimmenzählen im Kantonsrat führe häufig zu Unklarheiten, erwiderten die Befürworter einer elektronischen Auszählung der Stimmen. Abstimmungen müssten immer wieder wiederholt werden, gaben sie zu bedenken. Am Ende kam der Antrag der Ratsleitung durch: Mit 55 zu 37 Stimmen befürwortete der Kantonsrat die Einführung von elektronischen Abstimmungen.
Schliesslich genehmigte der Kantonsrat seine neue Geschäftsordnung mit 90 zu 3 Stimmen. Dank Ergänzungen und Präzisierungen soll der Kantonsrat effizienter und professioneller funktionieren können. Genauer geregelt ist ausserdem die Einsetzung und die Arbeit von parlamentarischen Untersuchungskommissionen (PUK). Die ist eine Folge der so genannten Schwyzer Justizaffäre.
Zurück zur Startseite