Kantonsrat SZSchwyzer Parlament legt Littering-Busse bei 80 bis 250 Franken fest
ss, sda
17.11.2021 - 10:46
Der Schwyzer Kantonsrat hat am Mittwoch den überarbeiteten Bussenkatalog für Bagatelldelikte genehmigt. Littering kann künftig mit bis zu 250 Franken gebüsst werden.
Keystone-SDA, ss, sda
17.11.2021, 10:46
SDA
Das erste Thema der Parlamentsdebatte war das Bettelverbot, obwohl das Betteln kaum ein Problem ist im Kanton Schwyz, wie ein FDP-Sprecher sagte. Trotzdem beantragte eine Minderheit der vorberatenden Justiz- und Rechtskommission, die auf 80 Franken festgesetzte Bettelbusse auf 100 Franken zu erhöhen.
Der Antrag scheiterte aber mit 62 zu 31 Stimmen. Die Mehrheit des Kantonsrats war der Ansicht, dass eine höhere Busse keine weitere abschreckende Wirkung habe.
Künftig soll nur noch «belästigendes Betteln» gebüsst werden. Als solches gilt das Betteln bei Banken, Poststellen, Läden, Restaurants, Bushaltestellen oder Bahnhöfen, «also überall dort, wo das Portemonnaie herausgenommen wird», wie es in der Regierungsratsvorlage heisst.
Littering-Busse erhöht
Der zweite Diskussionspunkt betraf das Littering. Bisher galt generell eine Busse von 80 Franken. Neu gilt, dass das Wegwerfen von Kleinabfällen in bewohnten Gebieten 80 Franken kosten soll, in der Natur und im Landwirtschaftsgebiet aber 250 Franken.
Ein Grund für die höhere Busse ist, dass es für die Landwirtschaft heute ein Problem sei, wenn Aludosen achtlos weggeworfen und dann vom Vieh gefressen würden. Das Problem habe in den letzten Jahren zugenommen, hiess es in der Debatte.
Die Regierungsratsvorlage hatte für das Littering in der Natur und in Landwirtschaftsgebieten eine Busse von 150 Franken vorgesehen. Auf Antrag eines SVP-Kantonsrats wurde die Busse allerdings um 100 Franken erhöht. In der Abstimmung wurde dies mit 71 zu 22 Stimmen beschlossen.
Anpassungen an Bundesrecht
Mit 93 zu 0 Stimmen sprach sich das Schwyzer Parlament schliesslich für die Teilrevision des kantonalen Ordnungsbussengesetzes aus. Die Vorlage der Regierung beinhaltet marginale Anpassungen an das revidierte Ordnungsbussenrecht des Bundes, das im Frühling 2020 in Kraft trat.
Die Erhebung von Ordnungsbussen obliegt wie bisher grundsätzlich bei der Kantonspolizei. Allerdings können auch kantonale Funktionäre wie Wildhüter, Förster oder Naturschutzaufseher in ihren Bereichen Bussen ausstellen.
Wie Sicherheitsdirektor Herbert Huwyler (SVP) erklärte, ist es weiterhin der Kantonsrat, der die Bussenhöhen festlegen kann. Geblieben ist auch die Bestimmung, wonach die Polizei nur büssen kann, wenn der jeweilige Polizist im Dienst ist. Für die Bürgerinnen und Bürger ändere sich im Wesentlichen nichts mit dem neuen Ordnungsbussenrecht, sagte Huwyler.
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