Finanzausgleich Schwyzer Parlamentskommission will neuen Finanzausgleich

SDA

9.11.2020 - 10:02

Der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel (FDP) soll den innerkantonalen Finanzausgleich umbauen. (Archivaufnahme)
Der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel (FDP) soll den innerkantonalen Finanzausgleich umbauen. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Finanzausgleich des Kantons Schwyz soll totalsaniert werden. Dies verlangt die Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats mit einer Motion. Nur mit einer umfassenden Reform könnten die Schwächen und Fehlanreize des bestehenden Systems ausgemerzt werden, teilte sie am Montag mit.

Das Regelwerk, mit dem die Unterschiede zwischen besser und schlechter situierten Gemeinden ausgeglichen werden, ist fast 20 Jahre alt. Der Regierungsrat habe zwar einen Reformbedarf festgestellt und Massnahmen zur Optimierung vorgeschlagen, schreibt die Kommission. Dies genüge aber nicht.

Sie fordert deswegen, dass der Finanzausgleich neu ausgestaltet werde. Ihr schwebt ein «anreizbasiertes, faires und zeitgemässes» System vor, das die Steuerattraktivität der finanzstarken Gemeinden nicht gefährdet.

Berücksichtigt werden sollen bei der Reform auch Veränderungen, die sich bei den Sozial- und Zentrumslasten einzelner Gemeinden in den letzten Jahren ergeben haben. Hand angelegt werden soll auch bei jenen Gemeinden, die heute überdotiert sind.

Zahlungen auf dem Prüfstand

«Hinterfragen» will die Kommission die vertikalen Zahlungen. Es geht dabei etwa um Beiträge des Kantons an die Gemeinden für Lehrerbesoldungen und Verbindungsstrassen oder der Gemeinden an den Kanton für Sonderschulen und Prämienverbilligungen. Bei diesen Zahlungen fehle die Transparenz, schreit die Parlamentskommission.

Die Staatswirtschaftskommission ist sich bewusst, dass es durch die Neuverteilung der Finanzströme zu negativen Veränderungen kommen kann. Der Systemwechsel solle deswegen mit einem Härtefallfonds abgefedert werden.

Für das Jahr 2021 beläuft sich das Volumen des Schwyzer Finanzausgleichs auf 77 Millionen Franken. Die fünf finanzstarken Gemeinden zahlen 43 Millionen an die 23 finanzschwachen Gemeinden. Zwischen den Bezirken werden 9 Millionen umverteilt. Der Kanton zahlt an Gemeinden 25 Millionen Franken für den überdurchschnittlichen Aufwand, den sie in gewissen Aufgabenbereichen haben.

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