Politikfinanzierung Schwyzer Parlamentskommission will "wilde Listen" beibehalten

SDA

29.11.2018 - 10:48

Die Umsetzung der im März überraschend und knapp angenommenen Transparenzinitiative der Juso hat laut der Schwyzer Regierung auch das Ende der "wilden Listen" zur Folge. Doch die vorberatende Kommission des Kantonsrats will diese "im Kanton Schwyz gefestigte Tradition" aufrecht erhalten.

Bei Majorzwahlen sollen weiterhin Kandidatinnen und Kandidaten auf so genannten "wilden Listen" gesetzt werden können, wie die Rechts- und Justizkommission am Donnerstag mitteilte. "Wir wollen den Status Quo beibehalten", sagte Kommissionspräsident Roger Brändli auf Anfrage.

Gerade auf Gemeindeebene beispielsweise, wo es immer schwieriger sei, Freiwillige zu finden, wolle man Kurzentschlossene nicht davon abhalten, zu kandidieren, sagte Brändli.

Anfang November hatte die Regierung ihren Entwurf des Transparenzgesetzes vorgelegt. Parteispenden, die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen sowie die Interessenbindungen von Kandidaten für öffentliche Ämter müssen im Kanton Schwyz künftig offen gelegt werden. Unter anderem betonte sie, dass das neue Gesetz auch das Ende der "wilden Kandidaten" bedeute.

Auch wenn in der Vernehmlassung einzelne Stimmen die Abschaffung der "wilden Listen" als Abbau der direkten Demokratie betrachteten, seien solche Listen mit der Offenlegung der Interessenbindungen vor einer Wahl nicht vereinbar, hielt die Regierung fest.

Bislang gab es im Kanton Schwyz bei den Majorzwahlen kein zwingendes Anmeldeverfahren, so dass man auch kurz vor dem Urnengang noch neue Kandidaten oder Listen einbringen konnte.

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