Sozialhilfe Schwyzer Regierung ermöglicht stärkere Kürzung von Sozialhilfe

SDA

14.12.2017 - 16:30

Sozialhilfebezügern im Kanton Schwyz sollen nach dem Willen der Regierung ab 2018 bei Fehlverhalten zusätzliche zehn Prozent der Leistungen gekürzt werden können. Betroffen vom erhöhten Sanktionsrahmen ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt.

Gemäss der neuen Regelung kann dieser um 5 bis 40 Prozent gekürzt werden, wie die Staatskanzlei Schwyz am Donnerstag mitteilte. Die Leistungen mit Anreizcharakter, also Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen, können weiterhin gekürzt oder gestrichen werden.

Die Kürzung müsse in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der betroffenen Person stehen. Die Möglichkeit der vollständigen Streichung oder Einstellung der Sozialhilfeleistungen bleibt in schwerwiegenden Fällen vorbehalten. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfiehlt in ihren Richtlinien Kürzungen bis zu maximal 30 Prozent.

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