Kantonsrat SZSchwyzer Regierung lehnt höhere Entschädigung für das Parlament ab
rl, sda
14.6.2023 - 08:23
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz lehnt höhere Entschädigungen für die Kantonsratsfraktionen und -mitglieder ab. Auch eine Live-Übertragung der Parlamentsdebatten soll es nicht geben.
rl, sda
14.06.2023, 08:23
14.06.2023, 09:47
SDA
Der Regierungsrat opponiert damit weiterhin den Forderungen des Kantonsrats. Dieser hatte mit Vorstössen unter anderem höhere Entschädigungen und einen Live-Stream gefordert. Der Regierungsrat legt zwar wie verlangt entsprechende Änderungen der Gesetzgebung dem Parlament vor. Er beantragt diesem aber, die höheren Entschädigungen und den Live-Stream abzulehnen, wie er am Mittwoch mitteilte.
Der Kantonsrat forderte, dass künftig jede Fraktion jährlich mit einem Grundbeitrag von 10'000 (statt 4000) Franken und pro Fraktionsmitglied mit 1500 (statt 200) Franken aus der Staatskasse entschädigt wird. Begründet wurde dies damit, dass die Fraktionen nicht mehr von den Abgaben ihrer Mitglieder im Bankrat der Kantonalbank abhängig sein sollen.
Mandatsabgabe ersetzen
Die Bankräte entrichten in der Regel eine Mandatsabgabe an ihre Partei. Diese Mittel tragen wesentlich zu deren Finanzierung bei. Weil der Bankrat aber entpolitisiert werden soll, sollen die Parteien nach Ansicht des Kantonsrats eine andere Finanzierungsquelle, nämlich die Staatskasse, erhalten.
Bis anhin erhielten die Fraktionen vom Kanton Beiträge von insgesamt 40'000 Franken pro Jahr. Neu wären es 200'000 Franken. Der Regierungsrat lehnt dies ab, weil damit nicht mehr nur die effektiven Kosten der Fraktionen gedeckt würden. Es sei nicht Aufgabe des Staates, den eigentlichen Politikbetrieb und die Parteien zu finanzieren, schreibt er in seiner Botschaft an das Parlament.
Debattenkultur könnte leiden
Zum geforderten Live-Stream schreibt der Regierungsrat, dass dieser zu einem weniger effizienten Ratsbetrieb führen könnte. Die Qualität der Debatten könnte leiden, wenn die Ratsmitglieder primär nicht mehr zum Kantonsrat, sondern zum Publikum des Live-Streams sprechen würden. Zudem sei die Architektur des Ratssaals für Übertragungen nicht geeignet.
Während der Corona-Pandemie gab es bereits Live-Übertragungen des Kantonsrats. Damals war aber kein Publikum vor Ort zugelassen.
Eine dritte Forderung des Parlament stösst dagegen auf Zustimmung des Regierungsrats. Es geht dabei um Lehren aus der Coronakrise.
Die Ratsleitung soll die Kompetenz erhalten, in ausserordentlichen Lagen Massnahmen zu ergreifen, damit der Ratsbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Heute kann zum Beispiel eine Verlegung des Sitzungsortes nur von einer Zweidrittelmehrheit des Kantonsrats beschlossen werden.
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