Schwyz
Die Schwyzer Regierung sieht keinen Bedarf für ein kantonales Förderprogramm im Bereich erneuerbarer Energien. Sie empfiehlt eine Motion zur Ablehnung, die eine Neufassung von Energiegesetz und -verordnung gefordert hatte.
Mit der Motion wollten drei Schwyzer Kantonsräte Gelder aus der CO2-Abgabe für erneuerbare Energien für die Schwyzer Bevölkerung und Wirtschaft zurückholen. Gesetz und Verordnung seien so anzupassen, dass die Finanzierung der Förderprogramme dauerhaft geregelt ist.
Ohne Anpassungen sei derzeit keine kantonale Förderung im Bereich erneuerbarer Energien möglich, selbst wenn diese durch den Bund mit Globalbeiträgen unterstützt würden. Damit gingen dem Kanton alljährlich Beiträge des Bundes in Millionenhöhe verloren.
In seinem Bericht und Antrag an das Parlament sprach sich der Regierungsrat am Donnerstag gegen die Forderung aus. Man sehen nach wie vor keine Veranlassung, ein zusätzliches kantonales Förderprogramm aufzustellen.
Mit dem neuen Bundesgesetz werde durch die Verstärkung des Gebäudeprogramms auch eine Erhöhung der Sanierungsrate angestrebt und die verfügbaren Mittel aus der Teilzweckbindung von 300 Millionen auf 450 Millionen Franken ausgebaut. Auf Schwyz entfallen laut der Regierung nächstes Jahr 3,2 Millionen Franken und ab 2019 noch 1,7 Millionen Franken.
2016 seinen 1,4 Millionen Franken zur Sanierung der Gebäudehüllen in den Kanton Schwyz zurückgeflossen. Der Rückfluss an Geldern könne somit aufrecht erhalten bleiben, begründet der Regierungsrat sein Vorgehen. Er beantragt dem Kantonsrat, die Motion als nicht erheblich zu erklären.
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