Steuerwesen Schwyzer Regierung pocht auf Grundstückgewinnsteuer-Anteil

kad, sda

7.6.2022 - 10:01

Hohe Preise für Immobilien wie etwa in Wollerau haben dem Kanton Schwyz wachsende Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern beschert. (Archivbild)
Hohe Preise für Immobilien wie etwa in Wollerau haben dem Kanton Schwyz wachsende Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern beschert. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Schwyz soll vorerst den grösseren Teil des Grundstückgewinnsteuer-Kuchens erhalten. Der Regierungsrat lehnt es ab, die Einnahmen wieder zur Hälfte mit den Gemeinden zu teilen, wie es Kantonsrat Michael Spirig (GLP) in einer Motion fordert.

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Seit 2015 erhalten die Schwyzer Gemeinden und Bezirke nicht mehr die Hälfte aus den Einnahmen der Grundstückgewinnsteuern, sondern nur noch ein Viertel. Dreiviertel behält der Kanton. Ziel der Anpassung war es damals, die Kantonsfinanzen zu sanieren.

Dieses Ziel sei aber längst mehr als erreicht, es dränge sich daher auf, den Kostenteiler rückgängig zu machen, fordert Spirig. Denn in einigen Gemeindekassen sehe es finanziell weniger rosig aus als beim Kanton.

Der Regierungsrat stellt sich allerdings dagegen, den Verteilschlüssel zum jetzigen Zeitpunkt anzupassen, wie er am Dienstag wissen liess. Der Ertrag der Grundstückgewinnsteuer habe sich in den letzten fünf Jahren stetig erhöht, auch wegen der Negativzinsen. Im Jahr 2021 erreichte er mit 106,2 Millionen Franken gar einen Rekordwert. Er rechne wegen der Zinsentwicklung aber mit Ertragsrückgängen.

Finanzausgleichsreform in Arbeit

Heute fliessen die Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuern in den Ausgleich der Steuerkraft zwischen den Gemeinden. Das führe zu Verwerfungen, weshalb die Regierung eine Entkoppelung des Innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA) anstrebe.

Die Motion stelle nun aber «eine kurzfristige, isolierte Einzelmassnahme dar», die ohne Not die laufenden Arbeiten zur Reform des IFA erschweren und verzögern würde. Der Kantonsrat werde voraussichtlich im Jahr 2023 die Möglichkeit haben, ein Gesamtpaket inklusive der Entkoppelung der Grundstückgewinnsteuer zu beurteilen.

Zudem gibt es laut der Regierung zurzeit keine finanzpolitische Notwendigkeit für die Gemeinden, die Grundstückgewinnsteuer anzupassen.