Die Weichen sind gestellt, um den bestehenden Autobahnanschluss Schindellegi von einem Halb- zu einem Vollanschluss ausbauen zu können: Der Schwyzer Regierungsrat hat verschiedene Beschwerden gegen den kantonalen Nutzungsplan Halten abgewiesen. Der Entscheid ist aber noch nicht rechtskräftig.
Denn die Beschwerdefrist laufe noch, teilte das Schwyzer Baudepartement am Donnerstag mit.
Gegen den kantonalen Nutzungsplan «Zubringer Halten» waren verschiedene Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht worden. Angefochten wurden unter anderem Zuständigkeitsfragen, Abgrenzungen zum anschliessenden Projektgenehmigungsverfahren, eine unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung und die mangelnde Mitwirkung der Öffentlichkeit.
Der Regierungsrat wies nun in seinem Beschwerdeentscheid sämtliche Punkte – mit Ausnahme einer anderen Aufteilung der Verfahrenskosten – ab, wie er festhält. In seinem Entscheid weist er insbesondere darauf hin, dass mit dem Nutzungsplan der notwendige Strassenraum für das geplante Projekt gesichert werde. Bauliche Details werden erst im anschliessenden Projektgenehmigungsverfahren festgelegt.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) möchte den Halbanschluss Schindellegi (Halten) zu einem Vollanschluss ausbauen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kanton gleichzeitig einen leistungsfähigen Zubringer erstellt. Ziel des neuen Anschlusswerks an die Autobahn ist es, Pfäffikon und Freienbach vom Verkehr zu entlasten und die bestehenden Kapazitätsengpässe zu beseitigen.
Die mit dem kantonalen Nutzungsplan «Zubringer Halten» öffentlich aufgelegte Variante ist das Ergebnis eines öffentlichen Mitwirkungsverfahrens. Der Schwyzer Regierungsrat und der Gemeinderat Freienbach entschieden sich nach einem Vergleich verschiedener Varianten für die oberirdische Ausführung des Zubringers an den geplanten Vollanschluss Halten.
Auf der Basis dieses Entscheides hatte das kantonale Baudepartement den Nutzungsplan «Zubringer Halten» erarbeitet und im Jahr 2017 öffentlich aufgelegt.
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