Energie Schwyzer Regierung will 1 Million Franken für Energieförderung

SDA

12.3.2020 - 09:39

Der Kanton Schwyz soll jährlich 1 Million Franken für effizientere Energienutzung zur Verfügung stellen. (Symbolbild)
Der Kanton Schwyz soll jährlich 1 Million Franken für effizientere Energienutzung zur Verfügung stellen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Schwyzer Regierungsrat will kein Nationalbankgeld für Energiefördermassnahmen einsetzen. Er lehnt eine Initiative der GLP ab, präsentiert aber einen Gegenvorschlag und will jährlich eine Million Franken zur Verfügung stellen.

Die Schwyzer Grünliberalen stören sich daran, dass der Kanton Schwyz Bundesgelder nicht abholt, die für Förderprogramme im Energiebereich zur Verfügung stehen. Mit der Volksinitiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» verlangen sie einen Energiefonds, der jährlich mit einem Sechstel der Gewinnausschüttung der Nationalbank (SNB) jedoch maximal drei Millionen Franken alimentiert wird.

Regierung gegen Initiative

Die Schwyzer Regierung lehnt die Initiative ab, wie sie am Donnerstag in ihrem Bericht und Antrag ans Parlament festhält. Neue Sonderrechnungen wolle der Regierungsrat nach Möglichkeit vermeiden.

Die Verwendung von SNB-Geldern bringe ihrer Ansicht nach vier Nachteile. Die Ausschüttung solle nicht zweckgebunden sein, sie unterliege grossen Schwankungen. Zudem sei 2021 eine neue Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen SNB und Bund geplant und schliesslich würde eine entsprechende Fondsfinanzierung zu mehr administrativem Aufwand führen.

Weil aber das Thema aktuell und der Handlungsbedarf erkannt sei, will die Regierung der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Mit diesem soll die Förderung alternativer Energien in einem gewissen Umfang künftig auch mit Kantonsgeldern ermöglicht werden.

So soll statt eines Fonds der Kanton in den nächsten vier Jahren jährlich eine Million Franken für die Energieförderung zur Verfügung stellen. Der Kantonsrat kann eine Verlängerung für jeweils vier weitere Jahre beschliessen.

Der jährliche Kantonsbeitrag würde als gesetzlich gebundene Ausgaben im ordentlichen Voranschlag der Erfolgsrechnung eingestellt. Das bringe Planungssicherheit dank eines längerfristig konstanten Budget für die Energieförderung. Mit dem Betrag könne zudem das aktuelle Förderprogramm aufrecht erhalten.

Der Kantonsrat muss bis spätestens im Juni 2020 über die Initiative Beschluss fassen. Lehnt er sie ab, kommt sie vors Volk.

Zurück zur Startseite