Vernehmlassung Schwyzer Regierung will weiter Gelder für Schiessanlagen sprechen

liku, sda

26.2.2024 - 09:31

Die Reglungen für die Abgeltungen für die Sanierung eines Schiessstandes sollen im Kanton Schwyz angepasst werden. (Symbolbild)
Die Reglungen für die Abgeltungen für die Sanierung eines Schiessstandes sollen im Kanton Schwyz angepasst werden. (Symbolbild)
Keystone

Die Schwyzer Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz gestartet. Diese beinhaltet angepasste Reglungen bei der Sanierung von Schiessanlagen sowie der Festlegung von Abfallgebühren.

Keystone-SDA, liku, sda

Gesetzlich befristet bis Ende 2025 ist es dem Kanton erlaubt, Gelder für die Sanierung von Schiessanlagen zu sprechen, wie aus einer Mitteilung des Umweltdepartements Kanton Schwyz am Montag hervorgeht. Da auf Bundesebene derzeit Änderungen noch nicht umgesetzt seien, welche es ermöglichten weiterhin Abgeltungen zu sprechen, sei eine Anpassung der Übergangsfrist nötig. Dies müsse bis spätestens Ende 2025 geschehen.

Die Motion auf Bundesebene sehe eine Abkehr von pauschalen Abgeltungen pro Scheibe bei 300-Meter-Schiessanlagen vor. Stattdessen sollen 40 Prozent der Sanierungskosten übernommen werden.

Deponieabgaben gesetzlich verankern

Eine Motion von den FDP-Kantonsräten Dominik Zehnder und Willi Kälin sieht des weiteren vor, den Gemeinden bei der Erhebung von Abfallgebühren einen grösseren Gestaltungsspielraum zu geben. Die Motionäre fordern, dass die vorgeschriebene Grund- und Mengengebühr aus dem Gesetz gestrichen wird und dass die Gemeinden über die Art und den Umfang der Gebührenerhebung entscheiden.

Auch sollen mit der Teilrevision die Deponieabgaben gesetzlich verankert werden. Diese kompensiert die mit der Deponie verbundenen Umtriebe und Belastungen einer Standortgemeinde. Die Einnahmen kann eine Gemeinde in kommunale Projekte investieren.

Bisher wurden für die Deponieabgaben privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Deponiebetreibern getroffen. Im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung wurde eine solche Entschädigung eingefordert. Da seit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes 2022 für eine Deponie kein kommunales Nutzungsplanverfahren mehr nötig ist, entfiel diese Möglichkeit.

Das Vernehmlassungsverfahren startet am Montag und dauert bis 25. Mai 2024.