Der Schwyzer Regierungsrat Othmar Reichmuth soll bei der Seegrundaushebung im Föhnhafen Brunnen gegen Umwelt- und Bauvorschriften verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat deswegen gegen den Magistraten Anklage erhoben.
Beim Bezirksgericht Schwyz angeklagt wird auch der ehemalige Schiffsinspektor. Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag weiter mit, dass es keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung gebe. Für beide Personen gelte bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.
Der Vorfall geht auf das Jahr 2014 zurück. Damals soll der Kanton Schwyz beim Föhnhafen in Brunnen im Vierwaldstättersee zugunsten der Schifffahrt 6000 Kubikmeter Seegrund ausgebaggert und an tieferer Stelle deponiert haben. Weil das Material belastet war, hätte es möglicherweise auf eine Deponie gehört.
Die Staatsanwaltschaft habe zu diesem Sachverhalt umfangreiche Abklärungen vorgenommen, teilte die Staatsanwaltschaft Innerschwyz mit. Sie habe zahlreiche Personen einvernommen, Auskünfte eingeholt und Akten gesichtet.
Sie sei zum Schluss gekommen, dass die Seegrundaushebung bewilligungspflichtig gewesen wäre, teilte die Staatsanwaltschaft Innerschwyz mit. Das verschobene Material hätte einer Deponie zugeführt werden müssen.
Regierungsrat Reichmuth und dem ehemaligen Schiffsinspektor werden von der Staatsanwaltschaft Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz, gegen das Umweltschutzgesetz und sowie gegen das Planungs- und Baugesetz vorgeworfen. Das Verfahren wegen mutmasslicher Urkundenfälschung wurde eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsführung durch Regierungsrat Reichmuth, heisst es in der Mitteilung. Auch bei der Verbuchung der Kosten seien keine Unstimmigkeiten ausgemacht worden.
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02.05.2024
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