Mehrwertabgabe Schwyzer Regierungsrat will Einzongunsmoratorium rasch beenden

SDA

20.5.2019 - 09:31

Der Schwyzer Regierungsrat will das Planungs- und Baugesetz revidieren, um möglichst rasch den vom Bundesrat verhängten Einzonungsstopp zu beenden. (Symbolbild)
Der Schwyzer Regierungsrat will das Planungs- und Baugesetz revidieren, um möglichst rasch den vom Bundesrat verhängten Einzonungsstopp zu beenden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Kanton Schwyz soll der vom Bundesrat auf Anfang Mai verhängte Einzonungsstopp beendet werden. Der Regierungsrat will das Baugesetz revidieren, um die gerügten Mängel zu beheben.

Der Regierungsrat habe das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes vorzubereiten, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Die Vorlage solle sich auf die bundesrechtskonforme Ausgestaltung der drei bemängelten Regelungen beschränken.

Der Bundesrat hatte für den Kanton Schwyz einen Einzonungsstopp erlassen, weil sein Baugesetz mit den übergeordneten Raumplanungsvorschriften nicht konform sei. Eine Abstrafung gab es auch für die Kantone Genf, Luzern, Zug und Zürich.

Beim Kanton Schwyz bemängelt der Bund, dass dieser bei Einzonungen einen Freibetrag von 10'000 Franken auf der Mehrwertabgabe gewähre. Da der Abgabesatz im Kanton Schwyz bei den minimal vorgeschriebenen 20 Prozent liegt, wird dieser durch den Freibetrag faktisch unterschritten. Weiter kritisiert der Bund die Regelungen zur Fälligkeit der Mehrwertabgabe und zur Befreiung von der Mehrwertabgabe.

Die zuständige kantonsrätliche Kommission ist gemäss der Mitteilung über die geplanten gesetzlichen Anpassungen informiert worden. Die Vorlage soll am 23. Oktober 2019 dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Reaktion auch in anderen Zentralschweizer Kantonen

Im Kanton Zug haben die Stimmberechtigten am Sonntag das revidierte Planungs- und Baugesetz genehmigt und damit den Weg geebnet für das Ende des Einzonungsstopps. Im Kanton Luzern hat der Regierungsrat zu Handen des Kantonsrats eine Gesetzesrevision ausgearbeitet. Bei Luzern hatte der Bundesrat bemängelt, dass der Kanton bei der Freigrenze für kleine Grundstücke zu grosszügig gewesen sei.

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