Kantonsrat SZSchwyzer Schulleiter brauchen in der Regel pädagogische Ausbildung
vin, sda
23.11.2022 - 15:15
Nach 16 Jahren erhält der Kanton Schwyz ein neues Volksschulgesetz. Im Kantonsrat gab am Mittwoch ein Punkt sehr viel zu reden: Die Frage, welche Ausbildung Schulleiterinnen und -leiter haben sollen, sorgte für längere Diskussionen bei der Beratung des revidierten Volksschulgesetzes von 2006.
vin, sda
23.11.2022, 15:15
SDA
Die Mehrheit der vorberatenden Parlamentskommission befand, dass Schulleitende keine pädagogische Ausbildung und keine Führungsausbildung mehr haben müssen. Insbesondere für die SP kam das gar nicht in Frage.
Von einer «zwingenden pädagogischen Ausbildung» solle abgesehen werden, forderte die SVP, die «die zunehmende Akademisierung in allen Bereichen der Bildung» seit Jahren bekämpft. Auch die Mehrheit der FDP befürwortete die Lockerungen bei den Ausbildungsvoraussetzungen.
Gemeinden und Bezirke hätten in ihrer Funktion als Schulträger grosses Interesse daran, qualifizierte Personen für die Schulleitung einzusetzen. Sie sollten selber entscheiden können, ob neben einer Führungsausbildung auch ein Lehrdiplom erforderlich ist. Dies räumt ihnen laut FDP im Falle einer schwierig zu besetzenden Stelle den nötigen Handlungsspielraum ein. Auch Sprecher von CVP und SVP verwiesen auf solche Probleme etwa in kleinen Gemeinden.
Kompromissvorschlag der Mitte
Nach etlichen Redebeiträgen von Links bis Rechts, in denen um Formulierungen des Gesetzespassus gerungen wurde, lagen vier Anträge zur Abstimmung vor. Schliesslich obsiegte ein Vorschlag aus der Mitte-Partei mit 67 zu 25 Stimmen. Demnach müssen Schulleitende «in der Regel» einen pädagogischen Background und Führungserfahrung haben.
Anlass für eine Kontroverse war auch die Begabtenförderung, die im neuen Volksschulgesetz geregelt wird. So sollen auf der Sekundarstufe 1 neben Sonderklassen für Kunst und Sport, von denen es zurzeit im Kanton zwei gibt, auch weitere Spezialklassen möglich sein, so etwa bilinguale Klassen.
Die SVP wollte, dass Talentklassen für alle begabten Schülerinnen und Schüler offenstehen sollen – «und nicht nur in den Bereichen Kunst und Sport». Die Parlamentsmehrheit lehnte dies aber mit 56 zu 34 Stimmen ab, unter anderem mit dem Argument, dass Begabte im kognitiven Bereich bereits mit anderen Massnahmen gefördert werden könnten.
«Schweizer Gepflogenheiten» nicht im Gesetz
Nach Ansicht der SVP sollte ausserdem in das Gesetz geschrieben werden, «dass von den Schülerinnen und Schülern die Einhaltung der Gepflogenheiten der schweizerischen Kultur eingefordert wird».
Was darunter zu verstehen sei, sei überhaupt nicht klar, hiess es seitens der anderen Fraktionen. Ein solcher Gummiartikel gehöre nicht in ein Gesetz. Darin sei bereits festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler sich anständig und rücksichtsvoll zu verhalten hätten. Und das genüge. Schliesslich stimmte das Parlament mit 60 zu 30 gegen den SVP-Antrag.
Anpassung an Schulrealitäten
Das neue Volksschulgesetz verankert im Wesentlichen die Entwicklungen im Schulwesen in den letzten 10, 15 Jahren. Das erste Kindergartenjahr bleibt freiwillig. Die Schulpflicht beginnt mit dem zweiten Kindergartenjahr und dauert zehn Jahre. Genauer definiert wird auch der Schulort.
Auch Erfahrungen aus der Pandemie sind in das Gesetz eingeflossen. Zum Beispiel, dass medizinische Untersuchungen und Impfungen an den Schulen freiwillig seien. Und das Bildungsdepartement erhält neu die explizite Kompetenz, in besonderen Lagen Schulen zu schliessen oder den Schulstart zu verschieben.
Geregelt werden schliesslich auch Pflichtverletzungen von Eltern. Laut SP haben Regierung und Parlamentsmehrheit beim Volksschulgesetz eine Chance verpasst. So fehle nach wie vor ein flächendeckendes Angebot an Schulsozialdiensten oder ein Obligatorium für den zweijährigen Kindergarten. Entsprechende SP-Anträge scheiterten im Kantonsrat klar.
Schliesslich verabschiedete das Parlament das revidierte Volksschulgesetz mit 73 zu 19 Stimmen. Es untersteht dem fakultativen Referendum.
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