Veloverkehr Schwyzer Velowege sollen auch aus Strassenkasse finanziert werden

rl, sda

19.1.2023 - 08:54

Wie von den Stimmberechtigten verlangt, soll es auch im Kanton Schwyz vorwärts gehen mit durchgehenden Velowegen. (Symbolbild)
Wie von den Stimmberechtigten verlangt, soll es auch im Kanton Schwyz vorwärts gehen mit durchgehenden Velowegen. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Schwyz will künftig kantonale Velowege, die im Alltagsverkehr benutzt werden, aus der Strassenkasse finanzieren. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag publizierten Vernehmlassungsbotschaft zum neuen Veloweggesetz vor.

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Die Strassenkasse wird vom motorisierten Verkehr via Motorfahrzeugsteuern, Mineralölsteuer oder der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) alimentiert. Dass nun diese Mittel auch dem nichtmotorisierte Verkehr zugute kommen sollen, begründet der Regierungsrat mit den positiven Effekten, welche Velowege auf den motorisierten Verkehr hätten.

Velowege für den Alltagsverkehr würden helfen, den Verkehr zu entflechten, heisst es dazu in der Vernehmlassungsbotschaft. Sie würden ferner dazu beitragen, dass der Verkehr flüssiger rolle. Zudem würden sie die Verkehrssicherheit erhöhen.

Kantonale Velowege, die vor allem den Freizeitradlerinnen und -radlern dienen, sollen dagegen über den ordentlichen Staatshaushalt finanziert werden. Diese würden weniger zur Entlastung des Strassenverkehrs beitragen, so dass ein sachlicher Zusammenhang zur Strassenkasse fehle, argumentiert der Regierungsrat.

Der Schwyzer Regierungsrat macht diesen Finanzierungsvorschlag für die kantonalen Fahrradverbindungen in seinem Entwurf für ein neues kantonales Gesetz über Velowege, zu dem Interessierte bis am 21. April im Rahmen der Vernehmlassung Stellung nehmen können.

Auftrag der Stimmberechtigten

Das kantonale Gesetz setzt das nationale Veloweggesetz um, das auf Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Dieses wiederum ist eine Folge eines Artikels in der Bundesverfassung, den die Stimmberechtigten, auch die des Kantons Schwyz, 2018 deutlich gutgeheissen hatten.

Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, mit der Schaffung durchgehender und zusammenhängenden Fahrradrouten das Velofahren zu fördern. Das neue Schwyzer Gesetz unterscheidet zwischen kantonalen und kommunalen Velowegen. Sie müssen vom Kanton respektive von den Gemeinden in behördenverbindlichen Netzplänen festgehalten werden.

Die kantonalen Velowegen sollen dabei vom Kanton, die kommunalen von den Gemeinden finanziert werden. Unter gewissen Bedingungen wird der Kanton aber auch die Velowege der Gemeinden mitfinanzieren.

Hindernisse

Der Regierungsrat weist in seiner Vernehmlassungsbotschaft darauf hin, dass die Schaffung neuer Velowege nicht immer einfach sei. Er erwähnt topografische Hindernisse, der knappe Platz in Ortsdurchfahrten, Naturschutz- und denkmalpflegerische Interessen oder den aufwendigen Landerwerb. Schranken setzten auch die personellen und finanziellen Ressourcen. Dennoch sei der Kanton Schwyz bestrebt, die geplanten Velowege dereinst auch tatsächlich realisieren zu können, erklärte der Regierungsrat.

Der Regierungsrat entschied sich dafür, ein eigenständiges Veloweggesetz zu schaffen, weil ein Einbau der entsprechenden Bestimmungen kompliziert sei und die Klarheit der Gesetze trüben könnten. Er verweist dabei auf die Bestimmungen zu den Fuss- und Wanderwegen, für die ebenfalls ein eigenes Gesetz bestehe.