Volksschule Schwyzer Volksschulgesetz soll der Realität angepasst werden

rl, sda

14.2.2022 - 11:23

Für pandemiebedingte Schulschliessungen soll im Kanton Schwyz eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. (Symbolbild)
Für pandemiebedingte Schulschliessungen soll im Kanton Schwyz eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. (Symbolbild)
Keystone

Im Schwyzer Volksschulgesetz sollen die Entwicklungen, welche die Schulen in den letzten Jahren durchgemacht haben, verankert werden. Der Regierungsrat hat eine Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt.

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Das Schwyzer Volksschulgesetz ist 16 Jahre alt und bildet die Veränderungen der Bildungslandschaft der letzten Jahre nicht ab. Als Beispiele nennt der Regierungsrat in seinem am Montag veröffentlichten Vernehmlassungsbericht den Zweijahreskindergarten, die Leitung der Volksschule, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf, die kooperative Sekundarschule, die Talentklassen oder den Schulsozialdienst.

Einige vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassungen sind begrifflicher Art. So soll die Gliederung der Schulstufen in Zyklen, wie sie der Lehrplan 21 vorsieht, im Gesetz verankert werden. Die Begriffe zur Sonderpädagogik sollen weitgehende dem entsprechenden Konkordat angepasst werden, auch wenn Schwyz diesem nicht beigetreten ist.

Die Bezirke erprobten für die Sekundarstufe I zudem neue Lernformen und mehrsprachige Angebote. Es solle nun im Volksschulgesetz ein Rahmen vorgegeben werden, der den Bezirken einen grossen Spielraum bei der Modellwahl gebe, erklärte der Regierungsrat.

Geregelt werden soll im Gesetz die sportliche und musische Begabtenförderung. Klarer geregelt werden soll, wo die Kinder, die mehrere Tage in der Woche nicht an ihrem Wohnsitz aufhalten, ihre Schulpflicht erfüllen müssen. Neu geregelt werden soll dabei auch das Schulgeld, das bei einem auswärtigen Schulbesuch die Wohnsitzgemeinde bezahlen muss.

Auch die Erfahrungen mit der Coronapandemie sollen in die Teilrevision des Volksschulgesetzes einfliessen. Das Bildungsdepartement soll so die Kompetenz erhalten, wegen wichtigen Gründen oder in besonderen Lagen Schulen zu schliessen. Heute fehlt eine entsprechende gesetzliche Grundlage für Schulschliessungen.