Wirtschaftskriminalität Sechs Kaderpersonen der IT-Firma Comparex schuldig gesprochen

SDA

31.1.2020 - 15:33

Das Kantonsgericht Luzern hat sechs mutmassliche Wirtschaftskriminelle verurteilt.
Das Kantonsgericht Luzern hat sechs mutmassliche Wirtschaftskriminelle verurteilt.
Source: Kantonsgericht Luzern

Sechs Kadermitglieder der ehemaligen IT-Firma Comparex AG sind vom Kantonsgericht Luzern verurteilt worden, weil sie 2010 Mitarbeiter des Unternehmens zu einem Wechsel zu einem anderen bewegten. Sie wurden zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt.

Das Kantonsgericht hatte die Urteile am 16. Januar 2020 gefällt und am Freitag im Dispositiv veröffentlicht. Die Urteile fielen milder aus als diejenigen des Kriminalgerichts von 2016 und wurden alle bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Sie sind noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den sechs Beschuldigten vorgeworfen, mitverantwortlich zu sein für den Wechsel des Grossteils der rund 200 Comparex-Angestellten zur Bison Schweiz AG. Die Angestellten wurden mit Job-Garantien und vorgefertigten Kündigungsschreiben bedient und dann von der neu gegründeten Bison IT Services AG angestellt.

Bison hatte eine Minderheitsbeteiligung an Comparex gehalten und war ein Kunde des Unternehmens. 2012 wurde Comparex geschlossen. Die Muttergesellschaft machte zunächst einen Millionenschaden geltend, einigte sich aber mit Bison und zog ihre Klagen zurück.

Die höchste Strafe erhielt ein heute 62-jähriges Verwaltungsratsmitglied der einstigen Comparex, der auch Geschäftsführer der Bison war. Er wurde der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Das Kantonsgericht sprach dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren aus.

Eine bedingte Freiheitsstrafe erhielt auch der damalige CEO der Comparex. Der 50-Jährige wurde mit 14 Monaten bestraft, dies wegen Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsführung.

Der CEO war vom Kriminalgericht noch wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt worden. Gleiches gilt für die vier weiteren 50 bis 63 Jahre alten Beschuldigten. Auch diese wurden vom Kantonsgericht nur noch als Gehilfen verurteilt.

Drei dieser vier Beschuldigten wurden zu bedingten Geldstrafen von 150 Tagessätzen verurteilt, einer erhielt, aufgrund einer Zusatzstrafe, eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Die Tagessätze wurden mit 170 bis 290 Franken dotiert. Die Höhe der Geldstrafen bewegt sich zwischen 25'500 Franken und 40'500 Franken.

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