Immobilien Soldatenstube-Bewohner unterliegen auch vor Kantonsgericht

rl, sda

16.4.2021 - 16:21

Die Soldatenstube auf der Luzerner Allmend. Die Bewohner lebten in ihr nicht als Mieter, sondern als Entlehner, wie das Kantonsgericht feststellte. (Archivaufnahme)
Die Soldatenstube auf der Luzerner Allmend. Die Bewohner lebten in ihr nicht als Mieter, sondern als Entlehner, wie das Kantonsgericht feststellte. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht ist nicht zuständig für den Gebrauchsleihvertrag, den die Stadt Luzern mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Soldatenstube abgeschlossen hat. Dies hat das Kantonsgericht festgestellt und damit einen Nichteintretensentscheid der Schlichtungsbehörde bestätigt.

16.4.2021 - 16:21

Die Bewohnerinnen und Bewohner des baufälligen Gebäudes bei der Luzerner Allmend hatten mit der Stadt einen Gebrauchsleihvertrag abgeschlossen. Dieser lief im September 2020 aus, wurde von der Stadt aber bis Mitte Februar 2021 verlängert.

Die Bewohnerinnen und Bewohnern, die sich Familie Eichwäldli nennen, weigern sich seither, das Grundstück zu verlassen und gelangten an die Schlichtungsstelle. Diese erklärte sich im Februar aber für nicht zuständig. Die Bewohnerinnen und Bewohner zogen den Entscheid an das Kantonsgericht weiter, drangen aber auch dort nicht durch.

Klarer Vertrag

Die Schlichtungsstelle sei offensichtlich unzuständig, weil kein Mietvertrag abgeschlossen worden sei, teilte das Kantonsgericht am Freitag mit. Die Parteien hätten vertraglich eine befristete, ohne Kündigung endende Zwischennutzung bestimmter Räumlichkeiten vereinbart, die nicht als Miete, sondern als Gebrauchsleihe bezeichnet und ausgestattet worden sei.

Die Bewohner der Soldatenstube sprachen dagegen von einem Mietverhältnis, weil sie nicht gratis im Gebäude wohnten. Tatsächlich ist eine Gebrauchsleihe gemäss Kantonsgericht zwingend unentgeltlich, es wird also kein Mietzins geschuldet.

Allerdings muss der Entlehner die Nebenkosten sowie Erhaltungs- und Unterhaltskosten tragen. Die Bewohner könnten damit aus den von ihnen vertraglich geschuldeten und bezahlen Kosten keinen faktischen Mietzins und kein Mietverhältnis konstruieren.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Stadt Luzern will das 1935 erbaute Gebäude wegen Baufälligkeit abreissen. Sie hat im Februar Strafanzeige gegen die Bewohner eingereicht.

rl, sda