Prozess Sozialhilfebezüger steht wegen Mord-Gedanken in Luzern vor Gericht

SDA

25.4.2019 - 08:19

Ein langjähriger Sozialhilfebezüger steht heute Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht, weil er mit einem Messer zu einem Termin auf dem Sozialamt erschienen war. Passiert ist damals zwar nichts, die Staatsanwaltschaft sieht aber einen versuchten Mord, weil der 34-Jährige die Sozialarbeiterin töten wollte.

Der Beschuldigte ging an jenem Februarmorgen im 2017 nach dem Termin beim Sozialamt zur Polizei, legte dort ein Schmetterlingsmesser auf den Tisch und sagte laut Anklageschrift, er habe sich schon mehrmals vorgestellt, die Sozialarbeiterin abzustechen.

Auf den Polizeiposten war der Mann gegangen, weil er eine Anzeige gegen das Sozialamt machen wollte. Von diesem sah sich der Beschuldigte, der seit rund 14 Jahren Sozialhilfeleistungen bezog, ungerecht behandelt. Ihm waren wegen mangelnder Kooperation immer wieder die Leistungen gekürzt worden.

Laut der Staatsanwaltschaft hegte der Mann seit Längerem den Gedanken einer strafbaren Handlung zum Nachteil eines Mitarbeiters des Sozialamtes. Dazu führt die Anklage ins Feld, dass er dies gegenüber den Behörden und Dritten schriftlich äusserte und nach Pistolen sowie den Strafmassen für Körperverletzung, Tötung und Mord recherchierte.

Einige Tage vor dem Termin auf dem Sozialamt habe er einen Plan geschmiedet, alle wichtigen Dokumente zusammengestellt, Ersatzkleider sowie Medikamente mitgenommen und seinen Wohnungsschlüssel in den Briefkasten gelegt. Während des Gesprächs mit der Sozialarbeiterin habe er sich kaum konzentrieren können.

Sechseinhalb Jahre Gefängnis

In der rechten Hosentasche trug er ein verbotenes Schmetterlingsmesser, das er lange zuvor in Italien erworben haben soll. Damit wollte er die Sozialarbeiterin mit einem Stich in den Hals töten. Laut der Anklageschrift ist der Beschuldigte geständig.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe aus besonders egoistischem Beweggrund gehandelt. Demnach wollte er sich regelmässige Mahlzeiten und ein Dach über dem Kopf sichern. Sie plädiert daher auf versuchten Mord, eventualiter auf versuchte vorsätzliche Tötung und subeventualiter auf eine strafbare Vorbereitungshandlung zu Mord oder vorsätzlicher Tötung.

Dafür beantragt sie eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Diese soll aufgeschoben werden zugunsten einer stationären Massnahme. Der Beschuldigte befindet sich seit Ende 2017 im vorzeitigen Massnahmevollzug.

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