Kantonale Abstimmung LU SP Luzern zieht Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter

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11.9.2024 - 10:43

Die Luzerner Regierung hat die Abstimmungsbeschwerde der kantonalen SP über die Abstimmung zur Steuergesetzrevision 2025 abgelehnt. (Archivbild)
Die Luzerner Regierung hat die Abstimmungsbeschwerde der kantonalen SP über die Abstimmung zur Steuergesetzrevision 2025 abgelehnt. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgericht wird über die Ausgewogenheit der Luzerner Abstimmungsbotschaft zur Steuergesetzrevision 2025 befinden müssen. Nachdem der Luzerner Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde der SP abgewiesen hat, ruft diese die nächste Instanz an.

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Die SP des Kantons Luzern hat vor rund einer Woche gegen die Abstimmung zum Steuergesetz Beschwerde eingereicht. Sie verlangte, die Abstimmung am 22. September solle verschoben werden. Die Partei monierte, die regierungsrätliche Abstimmungsbotschaft sei einseitig und intransparent.

Der Regierungsrat ist anderer Meinung, wie er am Mittwoch mitteilte. Die behördliche Information sei «sachlich» und «ausgewogen» erfolgt. Die Höhe der Steuerausfälle und die Kosten würden genannt, zudem werde in der Abstimmungsbotschaft darauf hingewiesen, dass die Zahlen auf Schätzungen basierten und Änderungen möglich seien. Mit einer Medienmitteilung habe die Regierung ausserdem über die neuen Erkenntnisse zur Höhe der OECD-Mindeststeuer informiert.

Freie Meinung bilden können

Die Stimmberechtigten hätten sich eine freie Meinung bilden können, erklärte der Regierungsrat. Die Einsprache werde daher abgewiesen.

Die SP erhebt gegen den Entscheid des Regierungsrats beim Bundesgericht Beschwerde, wie sie ebenfalls am Mittwoch mitteilte. Die Argumentation der Kantonsregierung überzeuge nicht. Sie sei weiterhin überzeugt, dass in der Abstimmungsbotschaft das Recht auf eine ausgewogene Darstellung verletzt werde.

Es sei wenig überraschend, dass der Regierungsrat seine eigene Abstimmungsbotschaft für sachlich und ausgewogen halte, erklärte die SP weiter. Sie frage sich, ob der Regierungsrat die richtige Beschwerdeinstanz sei, wenn sie ihre eigenen Entscheide beurteilen müsse. Ob diese Regelung rechtsstaatlich Sinn mache, sei «mehr als fraglich».