Kommunale Abstimmung LU Stadt Luzern befindet am 5. Februar über Steuerfusssenkung

rl, sda

2.12.2022 - 09:41

Die Verwaltung der Stadt Luzern muss Anfang 2023 ohne Budget wirtschaften. (Archivaufnahme)
Die Verwaltung der Stadt Luzern muss Anfang 2023 ohne Budget wirtschaften. (Archivaufnahme)
Keystone

Wegen einer vom Parlament beschlossenen Steuerfusssenkung wird die Stadt Luzern im 2023 mindestens bis am 5. Februar kein Budget haben. Die Stadtregierung hat auf dieses Datum hin die Volksabstimmung festgesetzt, wie sie am Freitag mitteilte.

Keystone-SDA, rl, sda

Der Grosse Stadtrat hatte am Donnerstag das Budget mit einem Aufwandüberschuss von 20,5 Millionen Franken beschlossen. Den Steuerfuss senkte er von 1,75 auf 1,70 Einheiten.

Weil eine Veränderung des Steuerfusses in der Stadt Luzern dem obligatorischen Referendum untersteht, kommt es zu einer Volksabstimmung. Bis zur Zustimmung der Stimmberechtigten tritt der Voranschlag nicht in Kraft. Um den budgetlosen Zustand so kurz wie möglich zu halten, habe er die Volksabstimmung auf Anfang Februar festgelegt, teilte der Stadtrat mit.

Während eines budgetlosen Zustandes kann die Stadt nur die unerlässlichen Ausgaben tätigen. Sie darf keine neuen Verpflichtungen eingehen, Investitionen sind nur beschränkt möglich.

Letztmals hatte die Stadt 2019 einen budgetlosen Zustand. Damals ergriff ein Komitee das Referendum gegen den Steuerfuss, weil das Stadtparlament diesen nicht gesenkt hatte. Die Stimmberechtigten hiessen damals den Voranschlag im März wie vom Parlament beschlossen gut.