FinanzausgleichStadt Luzern erwartet nach Gerichtsurteil Geld vom Kanton
kad, sda
3.11.2022 - 14:05
Die Stadt Luzern erwartet vom Kanton Rückzahlungen von mehreren Millionen Franken. Grund dafür ist ein Urteil des Kantonsgerichts, das der Stadt und mehreren Gemeinden Recht gegeben hatte im Streit um die Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) zwischen dem Kanton und den Luzerner Gemeinden.
kad, sda
03.11.2022, 14:05
SDA
Beschwerde gegen die damals festgelegten Finanzausgleichszahlungen eingelegt hatten die Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen, Schenkon und die Stadt Luzern. Das Kantonsgericht gab ihnen Recht. Es rügte, der Kanton habe die Erlasse, auf die er sich beim Finanzausgleich berief, angewendet, bevor diese in Kraft getreten waren.
Das Gericht habe darauf verzichtet, die Sache an den Regierungsrat als Vorinstanz zurückzuweisen, teilte die Stadt Luzern am Donnerstag mit. Stattdessen habe es die Beschwerde gutgeheissen und das Finanzdepartement des Kantons Luzern angewiesen, die Finanzausgleichsbeträge neu festzusetzen.
Die Stadt Luzern gehe davon aus, dass sie mit einer nachträglichen Zahlung des Kantons im Umfang von mehreren Millionen Franken rechnen könne. Das Urteil führe dazu, dass für die prozessführenden Gemeinden der Finanzausgleich 2020 nach altem Recht zu berechnen sei. Für die übrigen Gemeinden bleibe die Berechnung nach AFR18 bestehen.
Vor Bundesgericht ist ein weiteres Verfahren der Stadt Luzern hängig. Dabei geht es um die Frage, ob die finanziellen Auswirkungen der AFR18 korrekt dargestellt wurden. Das höchste Gericht befasst sich gemäss der Mitteilung mit der Frage, ob das Kantonsgericht diese Frage zu Recht offengelassen hat.
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