Stadtplanung Stadt Luzern schreibt Umweltthemen im Bau- und Zonenreglement fest

kad, sda

19.10.2021 - 11:56

In der Stadt Luzern soll für Neubauten eine Photovoltaikpflicht eingeführt werden für Schrägdächer ab 25 Quadratmeter. (Symbolbild)
In der Stadt Luzern soll für Neubauten eine Photovoltaikpflicht eingeführt werden für Schrägdächer ab 25 Quadratmeter. (Symbolbild)
Keystone

Elf Jahre nach der Fusion zwischen Littau und Luzern soll in den Stadtteilen künftig die gleiche Bau- und Zonenordnung (BZO) gelten. Der Stadtrat hat am Dienstag seinen Entwurf präsentiert. Neu festgeschrieben werden darin auch Vorgaben zu Umweltthemen wie Heizungen, Begrünungen und Versiegelung.

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Grundlage des vorliegenden Entwurfs, den die Regierung in die öffentliche Mitwirkung schickt, ist ein Raumentwicklungskonzept für das gesamte Stadtgebiet. Dieses hatte das Stadtparlament 2018 verabschiedet.

Weil die BZO für Littau und Reussbühl letztmals 2008 überarbeitet worden war, kam die Anpassung in diesem Gebiet einer Gesamtrevision gleich, wie Daniel Rudin, Leiter Ressort Nutzungsplanung bei der Stadt vor den Medien erklärte. Rund 1500 Parzellen wurden in die Betrachtungen miteinbezogen.

Neben Anpassungen an geänderte kantonale Vorgaben soll dort neu auch gelten, was bereits im Stadtteil Luzern gilt. Dazu zählen etwa Regeln zur Aussenraumgestaltung oder der Baumschutz, wonach Bäume ab einer gewissen Grösse nicht mehr ohne Bewilligung gefällt werden dürfen.

Neuer Stadteingang

Angepasst werden in dem Gebiet aber auch die Dichte- und Nutzungsbestimmungen. Zur Berechnung gilt neu die Überbauungs- und nicht mehr die Ausnützungsziffer. Im Sinne der inneren Verdichtung gebe es aber keine Abzonungen, sagte Rudin. Einschränkungen seien dagegen vereinzelt möglich, weil neu auch Gewässerräume und Verkehrsflächen ausgeschieden sind.

Grosses Potenzial sieht die Stadt im Bereich Thorenbergstrasse und Littauerboden, wo ein eigentlicher Stadteingang entstehen soll. Dazu wird die zulässige Geschosshöhe von vier auf fünf erhöht, im Gegenzug besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Um ein Quartierzentrum zu schaffen, wird zudem der Bahnhof Littau von der Arbeits- in die Wohnungs- und Arbeitszone umgezont.

Um den gemeinnützigen Wohnungsraum zu fördern ist auch eine Verdichtung im Staffentäli und Längweier-Udelboden vorgesehen. Insgesamt über 70 Gestaltungspläne werden aufgehoben, weil sie realisiert oder veraltet sind, rund 20 werden beibehalten.

Photovoltaik-Pflicht

Der Stadtrat nutzt die Zusammenführung der BZO dazu, im Bau- und Zonenreglement politische Forderungen umzusetzen. Darin hält er etwa fest, dass Dächer ab 25 Quadratmetern energetisch genutzt werden müssen, um bis 2040 den Ausstoss von CO2 zu eliminieren.

Öl- und Gasheizungen, von denen es 5700 gibt in der Stadt, sollen in jenen Gebieten verboten werden, wo etwa Erdwärmeheizungen möglich sind. Gleichzeitig sollen keine neuen kleine handbeschickten Holzheizkessel installiert werden, damit die Luftqualität nicht verschlechtert wird. Cheminées oder Pelletheizungen sind davon nicht betroffen.

Für weniger Hitze und mehr Durchlüftung soll die Stadt beim Bauen Vorgaben machen können, etwa zu Oberflächenfarben oder Stellung von Bauten. Bauherren grösserer Projekte sollen eine mikroklimatische Analyse vorlegen müssen. Grünflächen sollen zwingend zur Hälfte ökologisch gestaltet werden müssen.

Präzisiert wird ferner der Ortsbildschutz. Ein separates Reglement will der Stadtrat dagegen für Kurzzeitvermietung von Wohnungen etwa über die Plattform Airbnb erlassen. Verschiedene politische Vorstösse fordern eine Regulierung. Baudirektorin Manuela Jost (GLP) sagte, es sei besser, dies nicht im Rahmen der BZO zu regeln.

Ein separates Reglement biete mehr Flexibilität, da es nicht die öffentliche Mitwirkung passieren müsse und das Stadtparlament direkt Einfluss nehmen könne. Dies sei wichtig, da in der Frage rasch eine Lösung her müsse.

Die Vernehmlassung der neuen BZO dauert bis am 10. Dezember. Im Herbst 2022 soll sie öffentlich aufgelegt werden und ein Jahr später zur Volksabstimmung gelangen. 2024 soll sie in Kraft treten.