Gemeindefinanzen Stadt Luzern will trotz AFR-Urteil auf Steuererhöhung verzichten

SDA

7.7.2020 - 11:00

Im Luzerner Stadthaus tut man sich schwer mit den Folgen der AFR18. Eine nachträgliche Steuererhöhung lehnt der Stadtrat aber ab. (Archivbild)
Im Luzerner Stadthaus tut man sich schwer mit den Folgen der AFR18. Eine nachträgliche Steuererhöhung lehnt der Stadtrat aber ab. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Luzerner Stadtregierung will darauf verzichten, den Steuerfuss für 2020 nachträglich zu erhöhen. Dies wäre nach dem Bundesgerichtsurteil zur Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) möglich. Die Stadt wehrt sich dafür gegen sinkende Finanzausgleichsbeiträge.

Die Möglichkeit zur Anpassung des Steuerfusses komme zur Unzeit für die Gemeinden, hält der Stadtrat in seinem Antrag ans Parlament fest, den er am Dienstag veröffentlichte. Eine Steuererhöhung in der Coronakrise würde auf wenig Verständnis stossen. Zudem sei das Finanzjahr bereits weit fortgeschritten.

Die provisorischen Steuerrechnungen würden im August mit dem vom Kanton festgelegten Steuerfuss von 1,75 Einheiten verschickt. Eine nachträgliche Änderung wäre aufwendig. Dafür wäre auch eine obligatorische Volksabstimmung nötig. Man wolle im Frühling 2021 die Lage beurteilen.

Teil der AFR18-Vorlage, die vom Volk 2019 angenommen wurde, war ein Steuerfussabtausch: Die Gemeinden senkten ihren Steuerfuss temporär, damit der Kanton den seinen erhöhen konnte und mehr Geld einnahm. Das Bundesgericht urteilte im Mai, dies sei ein unzulässiger Eingriff des Kantons in die Finanzhoheit der Gemeinden. Diese dürften von der Praxis abweichen.

Korrekturen nötig

Aufgrund der AFR18 gerate der städtische Finanzhaushalt aus dem Gleichgewicht, hält der Stadtrat fest. Ab 2020 habe man ein strukturelles Defizit, Massnahmen zur Korrektur seien notwendig.

Die Stadt und weitere Gemeinden, die gegen die Vorlage sind, forderten vom Kanton Korrekturen. Die Wirkung der Reform soll nicht erst in zwei Jahren geprüft werden, die Begleitgruppe müsse sofort handeln.

Zur Dämpfung der negativen Auswirkungen solle der Ertrag bei den Sondersteuern ab 2022 wieder je zur Hälfte zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden. Auch beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer seien die Gemeinden mit 2,1 Prozentpunkten zu beteiligen.

Nicht zufrieden sind die Stadt und fünf weitere Gemeinden mit dem kantonalen Finanzausgleich. Die Beitragsverfügung für das Jahr 2020 hatten sie bereits 2019 mit Verwaltungsbeschwerde angefochten. Man werde dies auch bei der Verfügung für 2021 tun. Im Juni hatte der Kanton mitgeteilt, dass die Stadt Luzern im nächsten Jahr wegen höherem Ressourcenpotenzial noch 800'000 Franken erhalten soll nach 2 Millionen Franken im Vorjahr.

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