Raumentwicklung Stadt Zug setzt im Parkplätze-Streit beim Postplatz auf Rechtsweg

SDA

22.3.2019 - 15:46

Die Stadt Zug ist im Dilemma. Sie soll nach der Annahme einer Initiative 42 Parkplätze beibehalten, der Kanton pocht wegen eines Bebauungsplans auf deren Aufhebung. Nun zeichnet sich ein Kompromiss ab, mit einer rechtlichen Beschwerde könnte sich die Aufhebung erübrigen.

Im Jahr 2008 hatte sich das Zuger Stimmvolk für einen Bebauungsplan beim oberen Postplatz ausgesprochen und damit für die Aufhebung von oberirdischen Parkplätzen zugunsten solcher, die im neuen Parkhaus Post entstehen würden. Zehn Jahre später, im vergangenen Juni, erreichte an der Urne die Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» eine Mehrheit, die den Verzicht auf die Parkplatzaufhebung fordert.

Weil der Kanton die geplante Änderung des Bebauungsplans als nicht genehmigungsfähig einstufte, wollte der Stadtrat die Volksinitiative nachträglich für ungültig erklären. Diesen Entscheid hat er in neuer Besetzung überdacht und mit dem Kanton einen Kompromiss ausgehandelt, über den er am Freitagnachmittag informierte.

Gemäss des Bebauungsplans müsste er die Parkplätze Ende April aufheben. Nun habe man mit dem Kanton Aufwertungsmassnahmen ausgearbeitet, die als Kompensation eine Änderung des Bebauungsplans möglich machen würden, sagte Stadträtin Eliane Birchmeier gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

So soll etwa der Bebauungsperimeter vergrössert, der untere Postplatz von Parkplätzen befreit und der Brunnen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Der heutige Kiosk soll in einem neuen Bushäuschen unterkommen und um einen Aufenthaltsbereich samt Ladesystem für E-Bikes ergänzt werden.

Weiter soll eine Velofurt über die Neugasse eingerichtet und der Zugang zur Minigolfanlage sowie die Anlage selber aufgewertet werden. Für die Massnahmen müsste die Stadt aufkommen, es brauche ein Projektierungs- und Baukredit, über deren Höhe man derzeit noch keine Angaben machen könne, sagte Birchmeier.

Auch müsse die Initiative nachträglich für ungültig erklärt und die Aufhebung der 42 Parkplätze publiziert werden. Dagegen könne allerdings Beschwerde erhoben werden, der eine aufschiebende Wirkung zukomme.

Der Stadtrat gehe nun davon aus und habe Interesse daran, dass der Rechtsweg beschritten werde. Dies könne er aber nicht selber tun, sondern es müsse durch eine Privatperson geschehen. Ziel sei es, dass es damit gar nicht zu einer Aufhebung der Parkplätze komme, bis der Kanton den neuen Bebauungsplan Post bewillige.

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