ProzessStellung in Glaubensgemeinschaft ausgenutzt: Betrüger verurteilt
SDA
25.11.2019 - 09:01
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Betrüger zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Mann täuschte nicht nur Freunde, Nachbarn und Geschäftspartner, sondern nutzte auch seine Stellung als Geistlicher der Zeugen Jehovas aus.
Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, sprach das Kriminalgericht den 53-jährigen Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung, der Misswirtschaft, der Unterlassung der Buchführung und des Erschleichens einer falschen Beurkundung schuldig. Ein Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt.
Auch bei der Strafe folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Allerdings reduzierte es den unbedingten Teil von 18 auf 12 Monate, dies um allenfalls eine Halbgefangenschaft zu ermöglichen.
Schulden zurückzahlen
In Halbgefangenschaft könnte der Beschuldigte seine Arbeitsstelle behalten und mit der Rückzahlung seiner Schulden beginnen, schreibt das Kriminalgericht in seinem am Sonntag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil. Mit der kurzen Dauer des unbedingten Teils der Strafe werde dem Verschulden gerade noch Rechnung getragen.
Der Geschäftsmann delinquierte in zwei Phasen, die sich zusammen über rund siebeneinhalb Jahre erstreckten. Dabei häufte er eine Deliktsumme von 1,2 Millionen Franken an. Er habe einzelne Privatpersonen erheblich geschädigt, heisst es in dem Urteil. Er habe eine Vielzahl von Ideen, auf betrügerische Art und Weise an Geld zu kommen, in die Tat umgesetzt.
Der Beschuldigte betrog, um seine laut Gericht selbstverschuldete missliche finanzielle Lage zu mildern. Er habe seien Lebensstandard trotz seiner Probleme aufrechterhalten wollen und diese seiner Familie und seinen Bekannten gegenüber nicht eingestehen wollen.
Seine Autorität ausgenutzt
Der Beschuldigte gehörte seit seiner Kindheit der Zeugen Jehovas an. Dort bekleidete er eine Zeitlang das Amt eines Ältesten (Geistlichen). Dank seiner Stellung und seines überzeugten Auftretens, aber auch dank der Verschwiegenheit innerhalb der Zeugen Jehovas, konnte er Darlehen von fast einer halben Million Franken bei Personen der Glaubensgemeinschaft aufnehmen. Er gab vor, das Geld komme dem Versammlungslokal zugute, er benutzte es aber, um Schulden und den eigenen Lebensunterhalt zu bezahlen.
2009 gründete der Beschuldigte eine eigene Firma und ging zu deren Finanzierung erneut mit täuschenden Angaben Mitglieder der Zeugen Jehovas an. Er entzog der Firma gleich nach der Gründung das gesamte Aktienkapital. Damit machte er sich auch der Misswirtschaft schuldig.
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